Dass solche Insolvenzverfahren wie AIR Berlin und damit im Zusammenhang auch der Tochter NIKI aus Österreich erhebliche Einnahmen für den Insolvenzverwalter bedeuten, das dürfte sicherlich jedem bewusst sein, aber bei der derzeitigen Entwicklung des Vorganges sei dann doch die Frage gestattet: Hätte Insolvenzverwalter Flöther genau diese Entwicklung nicht vorhersehen können, ja sogar müssen? Hat am Ende dann nur der Gedanke an seine Einnahmen alle Bedenken in den Hintergrund gedrängt? Insolvenzverwalter Lukas Flöther gilt als einer der bekanntesten Insolvenzverwalter in Deutschland, auch als einer der pragmatischsten in seiner Branche.
Umso unverständlicher ist es dann allerdings, dass nun eine vermeintliche Lösung in einem Insolvenzverfahren deshalb nicht zustande kommen kann (bzw. keinen Bestand hat), weil Flöther hier ein Insolvenzverfahren übernommen hat, was er augenscheinlich nach jetziger Lage der Dinge gar nicht hätte übernehmen dürfen.
Auch wenn die Zuteilung des Insolvenzverfahrens an ihn durch ein Berliner Gericht erfolgte, hätte er sicherlich dann nicht nur Bedenken haben können, sondern sogar mit Hinweis auf seine Einschätzung die Übernahme des Insolvenzverfahrens ablehnen müssen. Sollte die Entscheidung zum Vorgang “ Insolvenzverfahren NIKI“ dann auch vor der nächsten gerichtlichen Instanz weiterhin Bestand haben, dann wird man vielleicht irgendwann auch die Frage nach möglichen Schadensersatzforderungen gegen das Berliner Gericht stellen können, möglicherweise sogar müssen.
Entstanden ist die jetzige Situation durch ein Berliner Gerichtsurteil. Dieses Urteil bringt den Verkauf der Fluglinie Niki an den British-Airways-Mutterkonzern International Airlines Group (IAG) ins Wanken. Das Landgericht Berlin hat am Montag entschieden, dass die internationale Zuständigkeit nicht in Deutschland, sondern in Österreich liege, daher müsse auch das Insolvenzverfahren in Österreich stattfinden. Das Landgericht kippte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg, das im Dezember das vorläufige Insolvenzverfahren in Berlin eröffnet hatte. Allerdings kann noch eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingebracht werden, bis dahin hängt der Niki-Verkauf in der Schwebe. IAG will jedenfalls vorerst am Kauf festhalten.
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