Allgemeines

Nils oder Niels

Teilen

Aus dem „Niels“ wird ein „Nils“ und aus dem „Jürgen“ ein „Jupp“, Vor- und Nachname werden vertauscht, ein Buchstabendreher hat sich eingeschlichen. Die Folge: Der Name auf dem Flugticket stimmt nicht mehr mit dem Pass überein – und das kann die Einreise in zahlreiche Staaten verhindern. Um ein Einreiseverbot, vor allem in Länder mit Visumpflicht (etwa USA, Indien und China) zu vermeiden, ist die Korrektur der persönlichen Daten oft unvermeidlich oder zumindest anzuraten.

Misslich nur: Eine solche Namenskorrektur unterliegt je nach Fluggesellschaft ganz unterschiedlichen Kosten und Konditionen. Mal ist das abhängig vom Tarif, mal von der Anzahl vertauschter Buchstaben oder dem Flugziel, mal vom Zeitpunkt der Korrektur. Das zeigte eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW bei einem Dutzend Fluggesellschaften: per E-Mail und telefonisch. Darüber hinaus wurden Webseiten und Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) zu Rate gezogen. Das Ergebnis: Bei der Mehrzahl der zwölf Fluglinien können Schreibfehler teuer zu stehen kommen.

Verwirrende Bedingungen und Ärgernisse

Knallhart zeigte sich Emirates. Die Firma drohte mit Stornogebühren und dem Kauf eines neuen Tickets „zu den jeweiligen Preisen“. Mit einer Variante wartete das Kundencenter der Lufthansa auf. Bis 24 Stunden nach Buchung ließen sich hier Fehler ausbügeln. Danach könnten nur noch bis zu zwei Buchstaben korrigiert werden oder Dreher von Vor- und Nachname. Bei größeren Abweichungen müssten Flüge storniert und neu gebucht werden – gegen Gebühr und zu aktuellen Preisen.

Auf den Webseiten der Austrian Airlines ließen sich keine Angaben zur Namenskorrektur finden. Auf Nachfrage bei der Pressestelle kam die Info: „unentgeltlich“ möglich, allerdings nur „in den ersten Stunden“ nach Buchung. Auch im Internetauftritt der Iberia fand sich keine klare Info. Erst die Hotline klärte auf: Lediglich eine Korrektur von zwei Buchstaben sei kostenlos, wäre mehr auszubessern, würden 30 Euro fällig. Air Berlin erlaubte nur die kostenlose Änderung von bis zu drei Buchstaben per Telefon. „Im Fall von Scheidung, Heirat und Adoption“ brauchte es die „Vorlage einer entsprechenden Urkunde“.

Mit der kostenlosen Drei-Buchstaben-Regel jonglierten auch Tuifly und Eurowings. Bei größeren Bauarbeiten kassierte Eurowings 65 Euro auf Kurz- und Mittelstreckenflügen und 120 Euro auf der Langstrecke. Hinzu kam noch die Differenz zum aktuellen Flugpreis. Ferienflieger Tuifly hielt es ähnlich, stellte zuvor allerdings eine „Einzelfallprüfung“ in Aussicht, ob die Änderung gratis oder gebührenpflichtig erfolge. Nordisch klar regelte es dagegen Icelandair. Für „jede Ausbesserung eines Schreibfehlers“ waren 25 Euro fällig.

Happig wurde es beim Billigflieger Ryanair. Umfasste eine Namenskorrektur mehr als drei Buchstaben, kostete sie online vorgenommen 110 Euro, bei Nachbesserungen am Flughafen oder per Call Center gar 160 Euro. Allein bis 24 Stunden nach Abschluss einer Buchung über die Webseite gewährte Ryanair eine Gnadenfrist. Dann seien „kleine Fehler“ laut Kundencenter „gratis“ korrigierbar.

Kundenfreundlichere Varianten

Drei Buchstaben konnten bei Easyjet berichtigt werden, online oder am Flughafen. Für größere Baustellen war allein das Kundencenter zuständig. Dafür sollten Namenskorrekturen kostenlos bleiben. Die niederländische KLM verwies ihre Kunden auf zwei Gratis-Varianten. Entweder nähmen sie Änderungen auf der Webseite selber vor, oder sie kontaktierten „über die sozialen Medien“ das Servicecenter der Fluglinie. Bei Condor richtete sich alles nach dem gebuchten Tarif. „Light“ war eine „Korrektur von Schreibfehlern“ nicht möglich, „Classic“-Fluggäste sollten 50 Euro berappen, mit „Flex Option“ gab’s die Berichtigung umsonst.

Erhebliche Abweichungen gab’s auch beim Zeitrahmen für die Ausbesserungsarbeiten. Meist durfte da bis zwei Stunden vor Abflug noch Hand angelegt werden. Bis 30 Minuten vor Abflug wollte Eurowings noch tätig werden, den Check-In als Deadline benannte Air Berlin. Eine Frist von 24 Stunden setzten jedoch KLM und Condor.

Verwirrend ist auch eine andere Unterscheidung: ob lediglich der Name desselben Passagiers geändert werden oder ob eine andere Person den Flug antreten soll. Im letzteren Fall zeigen sich die Airlines weitaus zugeknöpfter. Diesen Service verweigerten sieben von zwölf Unternehmen in der Stichprobe. Die restlichen fünf kassierten dafür zwischen 21 (Easyjet) und 160 Euro (Ryanair). Allein mit der Flex-Option war das bei Condor gratis.

1 Komment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

TJ Maxx: Profiteur von Trumps Zollchaos

Während viele Unternehmen und Experten vor den möglichen Folgen von Donald Trumps...

Allgemeines

Sweet Invest eG auch an die Pleite wollen wir erinnern

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 12/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen...

Allgemeines

Manipulation von Aktienkursen

Das Beeinflussen von Aktienkursen kann legal oder illegal sein, je nachdem, welche...

Allgemeines

McDonaldss USA:Die Rückkehr des McRib: Warum die Kult-Sandwich-Legende nur begrenzt verfügbar ist

Der McRib kehrt zurück – pünktlich zur Weihnachtszeit – doch Fans sollten...