Die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert hat angeordnet, dass die Facebook-Fanseite „facebook.com/Freistaat.Sachsen“ der Sächsischen Staatskanzlei abgeschaltet werden muss.
Diese Seite verarbeite unzulässig personenbezogene Daten in Zusammenarbeit mit dem Meta-Konzern, so Hundert unter Berufung auf die Datenschutz-Grundverordnung. Die Staatskanzlei müsse die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger schützen und sich an Recht und Gesetz halten.
Die Staatskanzlei will die Entscheidung prüfen und verwies auf das laufende Musterverfahren des Bundespresseamts gegen die Anweisung des Bundesdatenschutzbeauftragten bezüglich des Betriebs von Fanpages. Die Sächsische Staatskanzlei betonte die Notwendigkeit, die Bürger zeitnah und angemessen zu informieren, auch durch die Präsenz bei Facebook.
Die Datenschutzbeauftragte wies das Argument der Staatskanzlei zurück, dass die Facebook-Seite ihrer Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit diene. Sie betonte, dass Öffentlichkeitsarbeit nur rechtmäßig erfolgen dürfe und die Nutzung von Facebook derzeit ohne Rechtsverstöße nicht möglich sei.
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