Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht
Öffentliche Bekanntgabe
einer Untersagung des öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen
nach § 18 Absatz 1 Nummer 2 des Vermögensanlagengesetzes
Gemäß § 5 Absatz 1 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) in Verbindung mit § 41 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird hiermit folgende Verfügung gegenüber der
NoblewoodGroup
Ruta 8, Vista Alegre, Colonia Independencia,
5350 Paraguay
öffentlich bekannt gegeben:
- 1.
-
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagt der NoblewoodGroup in Deutschland die öffentlichen Angebote der Vermögensanlagen:
- a)
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Direktinvestment in Paulownia-Bäume,
- b)
-
Direktinvestment in Australische Zeder,
- c)
-
Direktinvestment in Mahagoni-Bäume
in Paraguay über den Kauf, die Pflege sowie die Verwertung der Edelholzbäume.
- 2.
-
Die Kosten des Verwaltungsverfahrens trägt die NoblewoodGroup.
Die öffentliche Bekanntgabe der Verfügung im Bundesanzeiger nach § 5 Absatz 1 Satz 2 VermAnlG erfolgt, da die NoblewoodGroup keine bevollmächtigte Person mit Sitz im Inland benannt hat, an die die Bekanntgabe erfolgen konnte.
Die öffentliche Bekanntgabe der Verfügung wird nach § 41 Absatz 4 Satz 1 VwVfG dadurch bewirkt, dass ihr verfügender Teil ortsüblich bekannt gemacht wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass die öffentliche Bekanntgabe Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Die vollständige Verfügung kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt, abgeholt oder eingesehen werden.
Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn oder Frankfurt am Main erhoben werden.
Vor Abholung des Bescheids ist Kontakt aufzunehmen mit Herrn Peter Baier, Telefon: 02 28/41 08-0
Frankfurt am Main, den 3. April 2019
Bundeanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht
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