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NORDCAPITAL Private Equity Fonds V (fünf) GmbH & Co. KG-Finanzanlagevermögen verrringert sich um 60%

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NORDCAPITAL Private Equity Fonds V (fünf) GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz zum 31. Dezember 2016

Aktiva

31.12.2016 31.12.2015
A. ANLAGEVERMÖGEN
Finanzanlagen 1.742.663,26 4.565.509,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
Guthaben bei Kreditinstituten 1.647.437,57 1.223.755,91
3.390.100,83 5.789.264,91

PASSIVA

31.12.2016 31.12.2015
A. EIGENKAPITAL
I. Kapitalanteile 1.326.954,85 1.329.769,85
II. Rücklagen 1.851.918,66 4.441.050,06
3.178.873,51 5.770.819,91
B. RÜCKSTELLUNGEN 209.664,85 18.445,00
C. VERBINDLICHKEITEN 1.562,47 0,00
(sämtlich mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr)
3.390.100,83 5.789.264,91

Anhang zum 31. Dezember 2016

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. HRA 97761 eingetragen.

Die Gesellschaft ist im Sinne der §§ 267a Abs. 1 HGB i.V.m. 267 Abs. 4 i.V.m. 264a HGB grundsätzlich eine Kleinstpersonenhandelsgesellschaft. Da ihr einziger Zweck darin besteht, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben sowie die Verwaltung und Verwertung dieser Beteiligungen wahrzunehmen, ist sie nach § 267 Abs. 3 Nr. 3 HGB dennoch nicht als Kleinstpersonengesellschaft einzuordnen. Somit ist sie im Sinne der §§ 267 Abs. 4 i.V.m. 264 a HGB eine kleine Personenhandelsgesellschaft.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss wird erstmalig nach den Vorschriften des BilRUG aufgestellt. Änderungen in der Bilanzierung und Bewertung haben sich dadurch nicht ergeben.

Gemäß der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung hinsichtlich der Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften wurden die Beteiligungen zum Wert der bislang geleisteten sowie eingeforderten Kapitalabrufe abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen bilanziert.

Für Offenlegungszwecke wurde, sofern möglich, von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 274a, 276, 288, 326 HGB Gebrauch gemacht.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die auf die Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die Beteiligungsansätze wurden um eingeforderte Einzahlungsverpflichtungen erhöht. Liquiditätsausschüttungen wurden als Abgang erfasst. Außerplanmäßige Abschreibungen der Vorjahre wurden im Geschäftsjahr aufgrund dauerhafter Wertminderung beibehalten; es wurden weitere Abschreibungen vorgenommen.

Das Umlaufvermögen ist zum Nennwert bewertet.

Die Rückstellungen wurden in Höhe der Erfüllungsbeträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen wurden nach Erfahrungswerten und – soweit möglich – berechenbaren Grundlagen bemessen.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

 

Hamburg, den 14. Juni 2017

Die Geschäftsführung

F E S T S T E L L U N G des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde am 22. Dezember 2017 festgestellt.

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