NORDCAPITAL Schiffsportfolio 1 GmbH & Co. KGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020I. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist beim Amtsgericht Hamburg im Handelsregister eingetragen unter HRA 104806. Die Gesellschaft ist eine kleine Kommanditgesellschaft im Sinne von § 267a Abs. 3 HGB i.V.m. §§ 264a Abs. 1 und 267 Abs. 4 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Auf der Gesellschafterversammlung vom 12. März 2021 wurde die Liquidation der Gesellschaft zum 1. April 2021 beschlossen. Gemäß Gesellschafterbeschluss wurde die Verwaltung NORDCAPITAL Schiffsportfolio 1 GmbH, Hamburg, zur Liquidatorin bestellt. Der Jahresabschluss wurde deshalb unter Abkehr von der Going-Concern-Prämisse aufgestellt. Vermögensgegenstände und Schulden wurden mit ihren Zerschlagungs- bzw. Einzelveräußerungswerten angesetzt. Aufgrund des Vorsichtsprinzips sind die unter den Liquidationsgesichtspunkten zu ermittelnden Zeitwerte der Vermögensgegenstände nur insoweit zu berücksichtigen, als sie die fortgeführten Anschaffungskosten nicht überschreiten. II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Auszahlungen auf Beteiligungen werden gemäß IDW RS HFA 18 als Abgang erfasst. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten ausgewiesen. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Zum Bilanzstichtag bestehen Beteiligungen an 25 Schiffs- und Schiffsbeteiligungsgesellschaften. Im Jahr 2020 erfolgten auf sechs Beteiligungen außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB in Höhe von T€ 76 und auf elf Beteiligungen Zuschreibungen in Höhe von T€ 308. Die sonstigen Rückstellungen (T€ 23) betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen. Die Entwicklung der Verbindlichkeiten ergibt sich aus Anlage 1, Blatt 6. Des Weiteren bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 682. Hierbei handelt es sich um Zinsverbindlichkeiten sowie einen Teil der Treuhandvergütung, die unter aufschiebenden Bedingungen stehen. Ferner bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von T€ 2 gegenüber einer Beteiligungsgesellschaft aufgrund des möglichen Auflebens der Haftung. Die Inanspruchnahme wird aufgrund der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse als nicht wahrscheinlich eingeschätzt. IV. Sonstige Angaben Die Hafteinlage beträgt T€ 4.118. Im Berichtsjahr erfolgte die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Verwaltung NORDCAPITAL Schiffsportfolio 1 GmbH mit Sitz in Hamburg. Das Stammkapital beträgt € 25.000,00. Sie ist seit dem 6. November 2006 im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter HRB Nr. 99012 eingetragen. Die Komplementärin/Liquidatorin wird durch ihre einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer vertreten:
Hamburg, den 14. Dezember 2021 Verwaltung NORDCAPITAL Schiffsportfolio 1 GmbH als Liquidatorin Matthias Rudolph Jochen Kühn Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
PASSIVA
Die nachstehende, zur Offenlegung bestimmte Bilanz und der Anhang der NORDCAPITAL Schiffsportfolio 1 GmbH & Co. KG i.L., Hamburg, zum 31. Dezember 2020 entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Als abschließendes Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem vollständigen Jahresabschluss folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die NORDCAPITAL Schiffsportfolio 1 GmbH & Co. KG i.L., Hamburg Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der NORDCAPITAL Schiffsportfolio 1 GmbH & Co. KG i.L., Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, auch für Kommanditgesellschaften im Sinne von § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts Wir machen auf die Ausführungen im Abschnitt „Allgemeine Angaben“ des Anhangs aufmerksam, in welchen die Hintergründe für die Abkehr von der Going-Concern-Prämisse beschrieben werden. Die Gesellschaft führt darin aus, dass die Liquidation der Gesellschaft zum 1. April 2021 beschlossen wurde. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, auch für Kommanditgesellschaften im Sinne von § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 14. Dezember 2021 HANSA PARTNER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. ppa. Dörrhöfer, Wirtschaftsprüfer gez. Smit, Wirtschaftsprüferin Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2020
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