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NORDCAPITAL Schiffsportfolio 6 GmbH & Co. KG und schon wieder Kapital vernichtet

geralt (CC0), Pixabay
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Es ist nur ein kleiner Satz in der nachfolgenden Bilanz, aber eben ein Satz, der wiederum einen Millionenverlust  für die Anleger bedeutet. Zitat:Auf 15 Beteiligungen erfolgten in 2018 außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB in Höhe von insgesamt T€ 1.293 und auf fünf Beteiligungen erfolgten 2018 Zuschreibungen in Höhe von insgesamt T€ 111. 

NORDCAPITAL Schiffsportfolio 6 GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz zum 31. Dezember 2018

AKTIVA

Vorjahr
T€
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen 6.585.644,38 8.235
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.580,00 16
II. Guthaben bei Kreditinstituten 953.730,91 610
7.555.955,29 8.861

PASSIVA

Vorjahr
T€
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteil der Komplementärin 0,00 0
II. Kapitalanteile der Kommanditisten
1. Kommanditeinlagen 8.774.200,00 8.774
2. Kapitalrücklage 31.108.527,28 31.109
3. Entnahmen ./. 6.397.722,06 ./. 6.398
4. Erfolgssonderkonten ./. 26.419.108,87 7.065.896,35 ./. 25.144
B. Rückstellungen 470.271,07 465
C. Verbindlichkeiten 19.787,87 55
7.555.955,29 8.861

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist beim Amtsgericht Hamburg im Handelsregister eingetragen unter HRA 110011.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kommanditgesellschaft im Sinne von § 267a Abs. 3 i.V.m. §§ 264a Abs. 1 und 267 Abs. 4 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Auszahlungen auf Beteiligungen werden gemäß IDW RS HFA 18 als Abgang erfasst.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Zum Bilanzstichtag bestehen Beteiligungen an 59 Schiffs- und Schiffsbeteiligungsgesellschaften.

Im Berichtsjahr sind nachträgliche Anschaffungskosten zu bereits bestehenden Beteiligungen aufgrund von Rückforderungen bereits geleisteter Auszahlungen erfasst. Zwei Schiffsgesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt war, wurden nach Verkauf ihrer Schiffe liquidiert.

Auf 15 Beteiligungen erfolgten in 2018 außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB in Höhe von insgesamt T€ 1.293 und auf fünf Beteiligungen erfolgten 2018 Zuschreibungen in Höhe von insgesamt T€ 111.

Die sonstigen Rückstellungen (T€ 470) betreffen ausstehende Rechnungen sowie Rückforderungen aus bestehenden Beteiligungen.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Erträge (T€ 230) betreffen im Wesentlichen Erträge aus Zuschreibungen auf Beteiligungen (T€ 111) und Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen (T€ 57).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (T€ 253) umfassen im Wesentlichen Treuhandvergütungen (T€ 163).

V. Sonstige Angaben

Die Hafteinlage beträgt T€ 8.774.

Im Geschäftsjahr 2018 erfolgte die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Verwaltung NORDCAPITAL Schiffsportfolio 6 GmbH mit Sitz in Hamburg. Das Stammkapital beträgt € 25.000,00. Sie ist seit dem 21. April 2009 im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter HRB Nr. 109229 eingetragen.

Die Komplementärin wird durch ihre einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer vertreten:

Herr Peter Schröder, Lüneburg (bis zum 30. September 2018),

Herr Jochen Kühn, Hamburg (ab dem 30. September 2018),

Herr Matthias Rudolph, Reinstorf.

 

Hamburg, den 20. September 2019

NORDCAPITAL Schiffsportfolio 6 GmbH & Co. KG

Verwaltung NORDCAPITAL Schiffsportfolio 6 GmbH

Jochen Kühn

Matthias Rudolph

Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2018

Entwicklung des Bilanzpostens davon mit einer Restlaufzeit Sicherheiten
Stand am 1.1.2018 Zugang (+) Tilgung (-) Stand am 31.12.2018 bis zu 1 Jahr zwischen 1 und 5 Jahren über 5 Jahren davon gesichert Art der Sicherheit
EUR EUR EUR EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 770,84 38.165,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0
-38.936,24
(Vorjahr) (770,84) (770,84) (0,00) (0,00) (0)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, 39.000,00 0,00 5.100,00 5.100,00 0,00 0,00 0
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht -33.900,00
(Vorjahr) (39.000,00) (39.000,00) (0,00) (0,00) (0)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 15.195,62 7.500,00 14.687,87 14.687,87 0,00 0,00 0
-8.007,75
(Vorjahr) (15.195,62) (15.195,62) (0,00) (0,00) (0)
54.966,46 45.665,40 19.787,87 19.787,87 0,00 0,00 0,00
-80.843,99
(Vorjahr) (54.966,46) (54.966,46) (0,00) (0,00) (0,00)

Bruttoanlagenspiegel 2018

Anschaffungskosten
Stand am 1.1.2018 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2018
Finanzanlagen
Beteiligungen 18.356.978,44 41.759,73 6.266.827,93 12.131.910,24
Abschreibungen Buchwert
Stand am 1.1.2018 Zuschreibungen/ (Z) Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2018 Stand am 31.12.2018 Stand am 31.12.2017
Finanzanlagen
./. 111.288,17 (Z)
Beteiligungen 10.121.858,40 1.292.988,26 5.757.292,63 5.546.265,86 6.585.644,38 8.235.120,04

Die nachstehende, zur Offenlegung bestimmte Bilanz und der Anhang der NORDCAPITAL Schiffsportfolio 6 GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 31. Dezember 2018 entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

Als abschließendes Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem vollständigen Jahresabschluss folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die NORDCAPITAL Schiffsportfolio 6 GmbH & Co. KG, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der NORDCAPITAL Schiffsportfolio 6 GmbH & Co. KG, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, auch für Kommanditgesellschaften im Sinne von § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, auch für Kommanditgesellschaften im Sinne von § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 20. September 2019

HANSA PARTNER GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Dr. Tecklenburg, Wirtschaftsprüfer

gez. Smit, Wirtschaftsprüferin

 

 

 

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