Es geht um die Rückforderung von Ausschüttungen, die die Anleger in der Vergangenheit erhalten hatten. Diese hatte man im Jahre 2015 von den Anlegern zurückgefordert. Den Anlegern wurde damals eine Frist für die Rückzahlung bis Anfang Juni 2015 gesetzt. Nicht viele der Anleger sollend er Aufforderung nachgekommen sein, sodass man nun das Vorgehen „verschärft“ und obengenannte Mahnbeschiede an die Anleger versendet. Nun gehen wir davon aus, dass viele Anleger gegen den ihnen zugestellten Mahnbescheid sicherlich Widerspruch einlegen werden – das heißt, hier wird es zukünftig so zu manchem gerichtlichen Urteil kommen, ob die Rückforderung der Ausschüttungen der Nordlease AG rechtens sind oder ob die Anleger ihre erhaltenen Ausschüttungen dann letztlich behalten dürfen. Man kann hier jedem Anleger, der von diesem Vorgang betroffen ist, nur den Rat geben, dazu einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
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