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Normalbürger hat keinen Anspruch auf Regress gegen die BaFin

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Das ist so! Alles Jammern und Schimpfen über die BaFin hilft also auch im aktuellen Vorgang des Berichtes der Sächsischen Zeitung nicht wirklich. Nur Unternehmen die nachweisen können, das sie durch BaFin Handlungen geschädigt wurden haben eine Chance auf Schadensersatz.

http://www.sz-online.de/nachrichten/infinus-aufsicht-wusste-von-unregelmaessigkeiten-2812473.html

10 Kommentare

  • Gefahr bei Infinus schon 2010 von Bafin und Bundesbank erkannt aber nie gebannt.
    Die genannten hatten es nicht nötig an den Verbraucherschutz zu denken.
    Ein regelrechtes sträfliches Verhalten einer Aufsicht und so was soll ungestraft bleiben ? Kaum zu glauben.

  • Es scheint so,daß den Verantwortlichen der Bafin und Bundesbank 2010 völlig egal war ob den vielen Anleger ein Schaden entstehen könne oder nicht.Es kann Ihnen so oder so nichts pasieren.Unglaublich aber war.Den Segen sehen wir heute.
    Der Normalbürger soll ruhig schauen wies ihm geht.

  • Klar: BGH III ZR 48/01, U. v. 20. Januar 2005. Aufgrund des öffentlichen Interesses, in welchem die BaFin bzw. Bundesbank bei der Aufsicht über Insitute tätig werden, ist der zivilrechtliche Anspruch der Anleger (!) auf Amtshaftung grundsätzlich ausgeschlossen. Ohne eine wesentnliche Änderung/Ergänzung der Rechtsprechung oder des gesetzlichen Auftrags steht der Rechtssatz. MfG DB

  • Hätte die BaFin in 2010 gewarnt und den neuen VgV von Infinus ab 2010 nicht mehr die Lizenz vergeben, so hätte man doch auch eingreifen können, und somit auch den Vermittlern und Kunden, welche sich ab 2010 entschlossen haben mit der Infinus zusammen zu arbeiten bzw. dort Ihr Geld anzulegen viel Leid erspart.
    Das wäre einer Aufsicht würdig gewesen.

  • „…Nur Unternehmen die nachweisen können, das sie durch BaFin Handlungen geschädigt wurden haben eine Chance auf Schadensersatz….“

    Infinus als Unternehmen wird bestimmt nicht sagen, dass sie etwas falsch gemacht haben, aber die BaFin das ja nicht beanstandet hat.
    Die BaFin an sich soll ja eigentlich dem Verbraucherschutz dienen. Eigentlich könnte man bei der Bafin auch ein paar 400 € Jobber einstellen, denen die Prospekte geben und anschl. fragen, ob das alles für sie verständlich wäre. Mehr macht die Bafin ja auch nicht. Dann sollte man sich als Verbraucher wohl an die obigere Instanz wenden. Der Bundesbank. Die haben sich ja auch schon mit dem Konstrukt befasst.

  • Leben wir als Normalbürger eigentlich in einem Rechtstaat oder Wo ?
    Der immer brav sein Lebenlang seine Steuer bezahlt hatt.
    Der für seine Altersvorsorge sparte um im Alter sozial so lange wie möglich unabhängig zu sein,dann muß man sich fragen was ist der Normalbürger
    eigendlich noch wert oder muß er sich noch als dumm und blöd einstufen.
    PS.Kommt Zeit-kommt Rat.

  • Verständlich ist die Verärgerung der Geschädigten, sollten sich diese Punkte bestätigen.
    Man sollte aber nicht vergessen, wer an diesem Schneeballsystem verdient hat und wem es nuetzte.
    Hier sind neben den mglw. kriminellen Beschuldigten die Vermittler, die steuerberater, Wirtschaftpruefer und die Produktanbieter zu nennen.

    Was ist denn mit den Versicherungunternehmen, wie z.B. Gothaer, Ergo oder Uniqa Financelife?

    Ist denen nicht nachzuweisen, dass diese gegen Sorgfaltpflichten etc. verstossen haben oder wissentlich am Provisionskarussell mitgefreut haben.

    Der Insolvenzverwalter sollte sich dort mal die Vorgänge ansehen, die zur Vernichtung der Anlegergelder geführt haben.

    Warum haben sich den z.b. die Financelife oder die Gothaer früher von Infinus oder aus dem Markt zurückgezogen haben. Gab es da Belege und Hinweise auf den Betrug? Mussten deshalb handelnde Personen, z.b. Klein oder holzhauser gehen?

    Wenn es diese gab, was wurde unternommen. Wurde Strafanzeige gestellt, wie es z.b. die Wiener städtische getan hat, bei weit geringerem Geschäftsvolumen.

  • Es wird endlich Zeit daß das Justiz und Verbraucherministerium in der ganzen Angelegenheit etwas mehr mit mischt.
    Man hatt langsam das Gefühl daß seitens der Bafin etwas zu viel Aroganz besteht.

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