Der als unzurechnungsfähig eingestufte norwegische Attentäter Anders Behring Breivik muss sich vor Prozessbeginn erneut auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen.
Dies ordnete das zuständige Gericht in Oslo an. Das neue Gutachten sollten nach Angaben der Gerichts zwei Psychiater übernehmen.
Das erste Gutachten hatte über den Geisteszustand Breiviks hatte eine fehlende Unzurechnungsfähigkeit attestiert. Das Gutachten wurde sehr umstritten aufgenommen. Würde diese erste Einstufung für das Verfahren übernommen, kann der 32-Jährige nicht zu Haft verurteilt, sondern nur in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden.
Kommentar hinterlassen