Ostfriesland, 2023: Ein schlichter Notizblock, hinter dem Tresen einer verrauchten Kneipe abgelegt, entpuppt sich als Testament mit unerwarteter Tragweite. In nur einem Satz, handschriftlich vom Wirt verfasst, verbirgt sich der letzte Wille, der das Erbe neu ordnet und die Zukunft seiner Lebensgefährtin bestimmt.
Der Fall: In einem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg stand die Gültigkeit dieses ungewöhnlichen Testaments auf dem Prüfstand. Der Verstorbene, ein Gastwirt aus Ostfriesland, hatte auf dem Notizblock lediglich den Spitznamen seiner Partnerin notiert, verbunden mit dem Zusatz „alles“. Datum und Unterschrift vervollständigten den kurzen Satz.
Die Entscheidung: Das OLG Oldenburg fällte ein wegweisendes Urteil: Der handschriftliche Vermerk auf dem Notizblock stellt ein gültiges Testament dar. Die Lebensgefährtin des Verstorbenen wurde somit als rechtmäßige Erbin eingesetzt.
Die Tragweite: Der Fall zeigt, dass selbst ein formloses Testament, auf einem unscheinbaren Stück Papier verfasst, rechtlich bindend sein kann. Die Intention des Erblassers, seinen letzten Willen zu bekunden, steht im Vordergrund, und die Gerichte würdigen auch unkonventionelle Dokumente, wenn die Testierfähigkeit und der Wille klar erkennbar sind.
Die Bedeutung: Das Urteil des OLG Oldenburg unterstreicht die Bedeutung von handschriftlichen Testamenten. Sie bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, den letzten Willen festzuhalten, und können im Zweifelsfall Erbenstreitigkeiten verhindern.
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