Nova Sedes Wohnungsbau eG ob da “ Genussrechte mit Totalverlustrisiko“ wirklich ein Genuss sind?

Published On: Freitag, 09.08.2024By Tags:

Wir haben in den letzten Jahren viel über die Nova Sedes Wohnungsbau eG berichtet, und das immer kritisch, dann wenn es aus unserer Meinung nach dafür einen konkreten Anlass gab und gibt. Nun hat uns ein User darauf aufmerksam gemacht, dass genannte Nova Sedes Wohnungsbau eG möglicherweise Geld von Anlegern einsammeln will. Das ergibt sich in der Tat aus einer neuen Veröffentlichung des Registergerichts.

Zitat:

Gegenstand des Unternehmens:
(1) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur
anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen; die Genossenschaft kann sich
dritter Unternehmen zur Erledigung der Aufgaben bedienen, sich an solchen beteiligen oder eigene Unternehmen gründen.

(2) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren.

(3) Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
(4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
3. Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft:
Keine Nachschusspflicht.
4. a) Allgemeine Vertretungsregelung:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorsitzende des Vorstands ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
Vorsitzender des Vorstands: Hackl, Gunnar, Weiden i.d.OPf.
Vorstand: Ludwigs, Uwe, Bayreuth,
Vorstand: Dr. Schungl, Roland, Nittendorf

novasedesaugust2024

Zitat Ende

Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen zum Thema Genussrechte:

Interviewer: Herr Rechtsanwalt Reime, vielen Dank, dass Sie sich Zeit für dieses Gespräch über Genussrechte nehmen. Können Sie uns zunächst erklären, was Genussrechte eigentlich sind?

Rechtsanwalt Reime: Gerne. Genussrechte sind eine Form der Unternehmensfinanzierung, die Elementen von Eigenkapital und Fremdkapital kombiniert. Sie gewähren dem Inhaber in der Regel eine Beteiligung am Gewinn des Unternehmens, ohne jedoch Mitgliedschaftsrechte wie bei Aktien zu verleihen.

Interviewer: Welche Vorteile bieten Genussrechte für Unternehmen und Anleger?

Rechtsanwalt Reime: Für Unternehmen sind Genussrechte eine flexible Finanzierungsmöglichkeit, die die Eigenkapitalbasis stärken kann, ohne die Stimmrechtsverhältnisse zu verändern. Anleger können potenziell von höheren Renditen profitieren als bei klassischen Anleihen.

Interviewer: Sie erwähnten „potenziell höhere Renditen“. Welche Risiken stehen dem gegenüber?

Rechtsanwalt Reime: Das ist ein wichtiger Punkt. Bei Genussrechten besteht ein erhebliches Risiko, insbesondere das Totalverlustrisiko. Das bedeutet, dass Anleger im schlimmsten Fall ihr gesamtes investiertes Kapital verlieren können.

Interviewer: Können Sie das Totalverlustrisiko näher erläutern?

Rechtsanwalt Reime: Natürlich. Genussrechte sind nachrangige Kapitalanlagen. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens werden Genussrechtsinhaber erst nach allen anderen Gläubigern bedient. Oft bleibt dann nichts mehr übrig, was zum Totalverlust führt. Zudem sind Genussrechte häufig nicht durch Einlagensicherungssysteme geschützt.

Interviewer: Was sollten potenzielle Anleger beachten, bevor sie in Genussrechte investieren?

Rechtsanwalt Reime: Anleger sollten die Bedingungen des Genussrechts und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens gründlich prüfen. Es ist wichtig, dass sie sich des Totalverlustrisikos bewusst sind und nur Geld investieren, dessen Verlust sie verkraften können. Eine unabhängige Beratung kann hier sehr hilfreich sein.

Interviewer: Gibt es rechtliche Besonderheiten bei Genussrechten, die Anleger kennen sollten?

Rechtsanwalt Reime: Ja, mehrere. Zum einen unterliegen Genussrechte oft nicht der strengen Regulierung wie beispielsweise Aktien. Zum anderen können die Bedingungen von Angebot zu Angebot stark variieren. Besonders wichtig ist es, die Kündigungsfristen und eventuelle Nachschusspflichten genau zu prüfen.

Interviewer: Abschließend, was ist Ihr wichtigster Rat für Anleger in Bezug auf Genussrechte?

Rechtsanwalt Reime: Mein wichtigster Rat ist: Verstehen Sie, worauf Sie sich einlassen. Genussrechte können attraktive Renditechancen bieten, aber das Totalverlustrisiko ist real. Investieren Sie nur, wenn Sie dieses Risiko vollständig verstanden haben und es Ihrer persönlichen Risikobereitschaft entspricht. Im Zweifel sollten Sie immer professionellen Rat einholen.

Interviewer: Vielen Dank für diese aufschlussreichen Informationen, Herr Rechtsanwalt Reime.

Rechtsanwalt Reime: Gerne. Ich hoffe, das hilft Anlegern, fundierte Entscheidungen zu treffen.

 

 

Leave A Comment