Wesentliche Risiken
Bei den nachfolgend dargestllten Risiken handelt es sich um die Darstellung der wesentlichen Risiken, die mit der Vermögensanlage verbunden sind.
Weitere Risiken werden im Kapitel 3 des Verkaufsprospektes auf den Seiten 9-20 ausführlich beschrieben.
Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich um eine langfristige unternehmerische Beteiligung an der Nova Sedes Wohnungsbau eG, welche mit Risiken verbunden ist.
Eine gesetzliche oder anderweitige Einlagensicherung für die übernommenen Geschäftsanteile besteht nicht.
Der Kapitalanleger sollte daher die umfangreichen Risiko-belehrungen, die in dem Verkaufsprospekt enthalten sind, aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die Beteiligung des Anlegers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und die Zeichnungssumme nur einen unwesentlichen Teil seines Vermögens ausmachen.
Über das Risiko des Totalverlustes (100%) des beim Erwerb der Genossenschaftsanteile eingesetzten Kapitals inkl. des Agios, der Abschlussgebühren und der Administrations-kosten sowie (noch) nicht gezahlter Dividenden, wenn und soweit die Mitgliederversammlung darüber Beschluss gefasst hat, besteht darüber hinaus das Risiko der Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers bis hin zu dessen
Privatinsolvenz (Maximalrisiko).
Über das Risiko des Totalverlustes (100%) des beim Erwerb der Genossenschaftsanteile eingesetzten Kapitals inkl. des Agios, der Abschlussgebühren und der Administrations-kosten sowie (noch) nicht gezahlter Dividenden, wenn und soweit die Mitgliederversammlung darüber Beschluss gefasst hat, besteht darüber hinaus das Risiko der Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers bis hin zu dessen
Privatinsolvenz (Maximalrisiko).
Sollte der Anleger den Erwerb seiner Vermögensanlage teilweise oder vollständig fremdfinanziert haben, hat er
den Kapitaleinsatz für diese Fremdfinanzierung auch dann zu leisten, wenn keinerlei Rückflüsse aus seiner erworbenen Vermögensanlage erfolgen sollten. Darüber hinaus hat der Anleger seine Zahlungsverpflichtungen auch dann zu erfüllen, wenn es zu einem Wegfall von
Arbeitgeberzahlungen, VL-Leistungen oder Wohnungs-bauprämien durch Änderung der Rechtsprechung, Gesetzgebung oder seiner persönlichen Verhältnisse kommen sollte, so dass diese Zahlungen aus seinem weiteren Vermögen zu leisten sind. Im Fall der Säumigkeit des Anlegers mit ratierlichen Zahlungen kann die Emittentin oder im Fall ihrer Insolvenz der Insolvenzverwalter wegen der ausstehenden Einlagen ein rechtskräftiges Urteil gegen den Anleger erwirken und die Vollstreckung in das Vermögen des Anlegers betreiben.
den Kapitaleinsatz für diese Fremdfinanzierung auch dann zu leisten, wenn keinerlei Rückflüsse aus seiner erworbenen Vermögensanlage erfolgen sollten. Darüber hinaus hat der Anleger seine Zahlungsverpflichtungen auch dann zu erfüllen, wenn es zu einem Wegfall von
Arbeitgeberzahlungen, VL-Leistungen oder Wohnungs-bauprämien durch Änderung der Rechtsprechung, Gesetzgebung oder seiner persönlichen Verhältnisse kommen sollte, so dass diese Zahlungen aus seinem weiteren Vermögen zu leisten sind. Im Fall der Säumigkeit des Anlegers mit ratierlichen Zahlungen kann die Emittentin oder im Fall ihrer Insolvenz der Insolvenzverwalter wegen der ausstehenden Einlagen ein rechtskräftiges Urteil gegen den Anleger erwirken und die Vollstreckung in das Vermögen des Anlegers betreiben.
Der Anleger könnte somit nicht nur sein eingesetztes Kapital inklusive des Agios, der Abschlussgebühren und der Administrationskosten verlieren, sondern müsste das zu
seiner persönlichen Beteiligungsfinanzierung aufgenommen Fremdkapital inklusive Zinsen zurückzahlen, bei Nichtzahlung der vereinbarten ratierlichen Zahlungen oder späterem Wegfall von Arbeitgeber-, VL-Leistungen bzw. der Wohnungsbauprämie aus seinem weiteren Vermögen leisten. Dies könnte zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Das den Anleger treffende maximale Risiko ist somit die Privatinsolvenz des
Anlegers.
seiner persönlichen Beteiligungsfinanzierung aufgenommen Fremdkapital inklusive Zinsen zurückzahlen, bei Nichtzahlung der vereinbarten ratierlichen Zahlungen oder späterem Wegfall von Arbeitgeber-, VL-Leistungen bzw. der Wohnungsbauprämie aus seinem weiteren Vermögen leisten. Dies könnte zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Das den Anleger treffende maximale Risiko ist somit die Privatinsolvenz des
Anlegers.
Risiken aus der Geschäftstätigkeit
Die Geschäftstätigkeit (Förderzweck) der Emittentin ist die Förderung ihrer Anleger (Mitglieder) vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung, insbesondere verbunden mit der Möglichkeit der Veräußerung von Wohnraum in erster Linie an ihre Anleger. Insofern ist die Emittentin im Immobilienbereich tätig und damit – wie jedes in diesem Bereich tätige Unternehmen – in erheblichem Maße den typischerweise mit diesem Markt verbundenen Risiken ausgesetzt. Insbesondere können für den Immobilienmarkt spezifische Risiken dadurch eintreten, dass durch eine Angebotsverknappung und höhere Kaufpreise bei der Identifizierung und dem Erwerb von Bestandsobjekten die Ertragslage geringer ausfällt als geplant; dass Fehl-einschätzungen bei der Auswahl geeigneter Wohnimmobilien den Verkauf der Objekte zu den geplanten Preisen erschweren könnten, was zu einer Reduzierung der Umsatz- und/oder Ertragslage der Genossenschaft führen könnte; dass sich bei Neubauten oder Objektsanierungen höhere als die geplanten Kosten und/oder unvorhergesehene
Zusatzaufwendungen sowie Vermietungs- und/oder Verkaufsrisiken ergeben oder dass Instandhaltungsrücklagen für Verschleißteile (Dach, Fenster, Fassade, Heizung etc.) nicht ausreichend gebildet wurden und dies zu ungeplanten Investitionen führt, was zu einer Reduzierung der geplanten Erträgen führen würde (siehe hierzu 3.3.19. Risiken aus der Geschäftstätigkeit auf Seite 14 des Prospektes). Bei Eintritt eines oder mehrerer der beschriebenen Risiken aus der Geschäftstätigkeit würde das zu einer negativen Beeinträchtigung der Ertragslage der Emittentin
führen. Dies kann zu geringeren oder Nichtzahlung von Dividenden und/oder zum Totalverlust der bis dahin geleisteten Einzahlungen der Anleger inklusive des Agios, der Abschlussgebühren und der Administrationskosten an die Anleger führen. Risiken aus eventuellen Verlusten
Sofern der Emittentin durch ihre Investitionen oder Projektumsetzungen Verluste entstehen, dienen zu deren Verlustausgleich auch die Einzahlungen der Anleger bis zur Höhe ihrer gezeichneten Einlagen. Für die Anleger besteht daher das Risiko, dass die geleisteten Zahlungen auf die Einlage für den Verlustausgleich verbraucht werden. Dies kann zu geringeren oder ganz ausbleibenden Dividendenzahlungen und/oder Zahlungen von Auseinandersetzungsguthaben an die Anleger führen.
führen. Dies kann zu geringeren oder Nichtzahlung von Dividenden und/oder zum Totalverlust der bis dahin geleisteten Einzahlungen der Anleger inklusive des Agios, der Abschlussgebühren und der Administrationskosten an die Anleger führen. Risiken aus eventuellen Verlusten
Sofern der Emittentin durch ihre Investitionen oder Projektumsetzungen Verluste entstehen, dienen zu deren Verlustausgleich auch die Einzahlungen der Anleger bis zur Höhe ihrer gezeichneten Einlagen. Für die Anleger besteht daher das Risiko, dass die geleisteten Zahlungen auf die Einlage für den Verlustausgleich verbraucht werden. Dies kann zu geringeren oder ganz ausbleibenden Dividendenzahlungen und/oder Zahlungen von Auseinandersetzungsguthaben an die Anleger führen.
Liquiditätsrisiko
Für die Emittentin besteht das Risiko, dass sie nicht über genügend Liquidität verfügt, um ihre Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht bedienen zu können. Eine nicht ausreichende Liquidität kann sich insbesondere dann ergeben, wenn sich die Auswahl der Anlageobjekte durch die Emittentin als ungünstig herausstellen sollte und/oder sich die Anlageobjekte negativ entwickeln sollten oder geplante
Mieterlöse nicht erzielt werden und diese zu einer negativen Entwicklung der Emittentin führen. Darüber hinaus können sich beim Anfall unvorhersehbarer Ausgaben (Kosten im Zusammenhang mit den Anlageobjekten, Abgaben oder Steuern) Liquiditätsengpässe bei der Emittentin ergeben. Dies kann zu geringeren oder ganz ausbleibenden Erträgen bei der Emittentin führen, so dass sie nicht über die notwendigen liquiden Finanzmittel verfügt, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Es besteht dann das Risiko für die
Emittentin, dass sie zahlungsunfähig und insolvent wird. Dies kann zu einem Totalverlust der bis dahin geleisteten Einzahlungen der Anleger inklusive des Agios, der Abschlussgebühren und der Administrationskosten und/oder zur Nichtzahlung von Dividendenzahlungen an die Anleger
führen.
Mieterlöse nicht erzielt werden und diese zu einer negativen Entwicklung der Emittentin führen. Darüber hinaus können sich beim Anfall unvorhersehbarer Ausgaben (Kosten im Zusammenhang mit den Anlageobjekten, Abgaben oder Steuern) Liquiditätsengpässe bei der Emittentin ergeben. Dies kann zu geringeren oder ganz ausbleibenden Erträgen bei der Emittentin führen, so dass sie nicht über die notwendigen liquiden Finanzmittel verfügt, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Es besteht dann das Risiko für die
Emittentin, dass sie zahlungsunfähig und insolvent wird. Dies kann zu einem Totalverlust der bis dahin geleisteten Einzahlungen der Anleger inklusive des Agios, der Abschlussgebühren und der Administrationskosten und/oder zur Nichtzahlung von Dividendenzahlungen an die Anleger
führen.
Risiken aus der Insolvenz der Genossenschaft (Emittentin)
Im Falle der Insolvenz oder Liquidation der Genossenschaft können die Ansprüche der Mitglieder auf Auszahlung von Dividenden und/oder auf Zahlung des eingesetzten Kapitals in Höhe des Auseinandersetzungsguthabens der Mitglieder erst nach einer Befriedigung der Ansprüche anderer Gläubiger (z. B. Kreditinstitute) sowie anderer nicht nachrangiger Gläubiger (z.B. Lieferanten) bedient werden. Es besteht für Mitglieder
im Falle der Insolvenz oder Liquidation der Emittentin das Risiko, dass die verbleibende Vermögensmasse der Emittentin nicht ausreicht, um auch die nachrangigen Ansprüche der Mitglieder auf Auszahlung der Dividenden und/oder auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals in Höhe des Auseinandersetzungsguthabens der Mitglieder (vollständig) zu bedienen. Dies kann zum Teil- oder Totalverlust der bis dahin geleisteten Einlagen inklusive des Agios, der Abschluss-gebühren und der Administrationskosten und oder zur Nichtzahlung von durch die Mitgliederversammlung beschlossenen Dividenden führen.
im Falle der Insolvenz oder Liquidation der Emittentin das Risiko, dass die verbleibende Vermögensmasse der Emittentin nicht ausreicht, um auch die nachrangigen Ansprüche der Mitglieder auf Auszahlung der Dividenden und/oder auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals in Höhe des Auseinandersetzungsguthabens der Mitglieder (vollständig) zu bedienen. Dies kann zum Teil- oder Totalverlust der bis dahin geleisteten Einlagen inklusive des Agios, der Abschluss-gebühren und der Administrationskosten und oder zur Nichtzahlung von durch die Mitgliederversammlung beschlossenen Dividenden führen.
Prognoserisiko
Bei den kalkulierten Werten handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen in Form von Prognosen (Prospekt Abschnitt 4.2. ab Seite 25 ff., Abschnitt 4.4. Seite 33 und Abschnitt 9.9. ab Seite 122 ff.), die mit Unsicherheiten verbunden sind. Diese beruhen auf den gegenwärtigen
Einschätzungen, Annahmen, Marktbeobachtungen und Erwartungen der Emittentin. Es handelt sich bei den Prognosen um subjektive Einschätzungen der Emittentin und nicht um wissenschaftlich gesicherte Annahmen oder Vorhersagen oder feststehende Tatsachen. Die Prognosen können sich somit als unzutreffend erweisen, wodurch geplante Erlöse nicht realisiert werden könnten und somit die Ertragslage erheblich von den abgebildeten Prognosen der Emittentin abweichen könnte. Dies kann zu geringeren oder Nichtzahlung von Dividenden und/oder zum Totalverlust der bis dahin geleisteten Einzahlungen der Anleger inklusive des Agios, der Abschlussgebühren und der
Administrationskosten an die Anleger führen.
Bei den kalkulierten Werten handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen in Form von Prognosen (Prospekt Abschnitt 4.2. ab Seite 25 ff., Abschnitt 4.4. Seite 33 und Abschnitt 9.9. ab Seite 122 ff.), die mit Unsicherheiten verbunden sind. Diese beruhen auf den gegenwärtigen
Einschätzungen, Annahmen, Marktbeobachtungen und Erwartungen der Emittentin. Es handelt sich bei den Prognosen um subjektive Einschätzungen der Emittentin und nicht um wissenschaftlich gesicherte Annahmen oder Vorhersagen oder feststehende Tatsachen. Die Prognosen können sich somit als unzutreffend erweisen, wodurch geplante Erlöse nicht realisiert werden könnten und somit die Ertragslage erheblich von den abgebildeten Prognosen der Emittentin abweichen könnte. Dies kann zu geringeren oder Nichtzahlung von Dividenden und/oder zum Totalverlust der bis dahin geleisteten Einzahlungen der Anleger inklusive des Agios, der Abschlussgebühren und der
Administrationskosten an die Anleger führen.
Risiken aus der Fremdkapitalaufnahme durch die Emittentin (Genossenschaft); Hebeleffekt Im Rahmen der Realisierung des Geschäfts-, Anlage- und Förderzwecks der Emittentin werden Kredite (Fremdkapitalaufnahme) eingesetzt.
Dies geschieht, um größere Projektvolumina umsetzen zu können, für die das vorhandene Eigenkapital allein nicht ausreicht. Durch das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital ergibt sich eine Hebelwirkung, auch Leverage-Effekt genannt. Der Leverage-Effekt beschreibt also
die Hebelwirkung des Fremdkapitals auf die Eigenkapital-rentabilität. Es besteht die Gefahr einer geringeren oder evtl. ganz ausbleibenden Eigenkapitalrendite, wenn die Nettoeinnahmen (z. B. Mieten) unter den Wert der Zinskosten fallen, beispielsweise durch Leerstand, weil die Zinsen dennoch bezahlt werden müssen. Dies kann zu geringeren oder Nichtzahlung von Dividenden und/oder zum Totalverlust der bis dahin geleisteten Einzahlungen der Anleger inklusive des Agios, der Abschlussgebühren und der Administrationskosten an die Anleger führen.
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