Über das Risiko des Totalverlustes (100%) des beim Erwerb der Genossenschaftsanteile eingesetzten Kapitals inkl. des Agios, der Abschlussgebühren und der Administrations-kosten sowie (noch) nicht gezahlter Dividenden, wenn und soweit die Mitgliederversammlung darüber Beschluss gefasst hat, besteht darüber hinaus das Risiko der Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers bis hin zu dessen
Privatinsolvenz (Maximalrisiko).
den Kapitaleinsatz für diese Fremdfinanzierung auch dann zu leisten, wenn keinerlei Rückflüsse aus seiner erworbenen Vermögensanlage erfolgen sollten. Darüber hinaus hat der Anleger seine Zahlungsverpflichtungen auch dann zu erfüllen, wenn es zu einem Wegfall von
Arbeitgeberzahlungen, VL-Leistungen oder Wohnungs-bauprämien durch Änderung der Rechtsprechung, Gesetzgebung oder seiner persönlichen Verhältnisse kommen sollte, so dass diese Zahlungen aus seinem weiteren Vermögen zu leisten sind. Im Fall der Säumigkeit des Anlegers mit ratierlichen Zahlungen kann die Emittentin oder im Fall ihrer Insolvenz der Insolvenzverwalter wegen der ausstehenden Einlagen ein rechtskräftiges Urteil gegen den Anleger erwirken und die Vollstreckung in das Vermögen des Anlegers betreiben.
seiner persönlichen Beteiligungsfinanzierung aufgenommen Fremdkapital inklusive Zinsen zurückzahlen, bei Nichtzahlung der vereinbarten ratierlichen Zahlungen oder späterem Wegfall von Arbeitgeber-, VL-Leistungen bzw. der Wohnungsbauprämie aus seinem weiteren Vermögen leisten. Dies könnte zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Das den Anleger treffende maximale Risiko ist somit die Privatinsolvenz des
Anlegers.
führen. Dies kann zu geringeren oder Nichtzahlung von Dividenden und/oder zum Totalverlust der bis dahin geleisteten Einzahlungen der Anleger inklusive des Agios, der Abschlussgebühren und der Administrationskosten an die Anleger führen. Risiken aus eventuellen Verlusten
Sofern der Emittentin durch ihre Investitionen oder Projektumsetzungen Verluste entstehen, dienen zu deren Verlustausgleich auch die Einzahlungen der Anleger bis zur Höhe ihrer gezeichneten Einlagen. Für die Anleger besteht daher das Risiko, dass die geleisteten Zahlungen auf die Einlage für den Verlustausgleich verbraucht werden. Dies kann zu geringeren oder ganz ausbleibenden Dividendenzahlungen und/oder Zahlungen von Auseinandersetzungsguthaben an die Anleger führen.
Mieterlöse nicht erzielt werden und diese zu einer negativen Entwicklung der Emittentin führen. Darüber hinaus können sich beim Anfall unvorhersehbarer Ausgaben (Kosten im Zusammenhang mit den Anlageobjekten, Abgaben oder Steuern) Liquiditätsengpässe bei der Emittentin ergeben. Dies kann zu geringeren oder ganz ausbleibenden Erträgen bei der Emittentin führen, so dass sie nicht über die notwendigen liquiden Finanzmittel verfügt, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Es besteht dann das Risiko für die
Emittentin, dass sie zahlungsunfähig und insolvent wird. Dies kann zu einem Totalverlust der bis dahin geleisteten Einzahlungen der Anleger inklusive des Agios, der Abschlussgebühren und der Administrationskosten und/oder zur Nichtzahlung von Dividendenzahlungen an die Anleger
führen.
im Falle der Insolvenz oder Liquidation der Emittentin das Risiko, dass die verbleibende Vermögensmasse der Emittentin nicht ausreicht, um auch die nachrangigen Ansprüche der Mitglieder auf Auszahlung der Dividenden und/oder auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals in Höhe des Auseinandersetzungsguthabens der Mitglieder (vollständig) zu bedienen. Dies kann zum Teil- oder Totalverlust der bis dahin geleisteten Einlagen inklusive des Agios, der Abschluss-gebühren und der Administrationskosten und oder zur Nichtzahlung von durch die Mitgliederversammlung beschlossenen Dividenden führen.
Bei den kalkulierten Werten handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen in Form von Prognosen (Prospekt Abschnitt 4.2. ab Seite 25 ff., Abschnitt 4.4. Seite 33 und Abschnitt 9.9. ab Seite 122 ff.), die mit Unsicherheiten verbunden sind. Diese beruhen auf den gegenwärtigen
Einschätzungen, Annahmen, Marktbeobachtungen und Erwartungen der Emittentin. Es handelt sich bei den Prognosen um subjektive Einschätzungen der Emittentin und nicht um wissenschaftlich gesicherte Annahmen oder Vorhersagen oder feststehende Tatsachen. Die Prognosen können sich somit als unzutreffend erweisen, wodurch geplante Erlöse nicht realisiert werden könnten und somit die Ertragslage erheblich von den abgebildeten Prognosen der Emittentin abweichen könnte. Dies kann zu geringeren oder Nichtzahlung von Dividenden und/oder zum Totalverlust der bis dahin geleisteten Einzahlungen der Anleger inklusive des Agios, der Abschlussgebühren und der
Administrationskosten an die Anleger führen.
Risiken aus der Fremdkapitalaufnahme durch die Emittentin (Genossenschaft); Hebeleffekt Im Rahmen der Realisierung des Geschäfts-, Anlage- und Förderzwecks der Emittentin werden Kredite (Fremdkapitalaufnahme) eingesetzt.
Dies geschieht, um größere Projektvolumina umsetzen zu können, für die das vorhandene Eigenkapital allein nicht ausreicht. Durch das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital ergibt sich eine Hebelwirkung, auch Leverage-Effekt genannt. Der Leverage-Effekt beschreibt also
die Hebelwirkung des Fremdkapitals auf die Eigenkapital-rentabilität. Es besteht die Gefahr einer geringeren oder evtl. ganz ausbleibenden Eigenkapitalrendite, wenn die Nettoeinnahmen (z. B. Mieten) unter den Wert der Zinskosten fallen, beispielsweise durch Leerstand, weil die Zinsen dennoch bezahlt werden müssen. Dies kann zu geringeren oder Nichtzahlung von Dividenden und/oder zum Totalverlust der bis dahin geleisteten Einzahlungen der Anleger inklusive des Agios, der Abschlussgebühren und der Administrationskosten an die Anleger führen.
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