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NPD-Parteitag darf nicht stattfinden

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Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalts hat den für das kommende Wochenende geplanten Parteitag der NPD gekippt.

Nun muss die Partei ihren Bundesparteitag entwerder verlegen oder verschieben. Die Sportstättensatzung der Gemeinde schließe die Nutzung der Halle für politische Zwecke aus, entschied das Gericht. Die NPD will das Bundesverfassungsgericht anrufen, um eine grundsätzliche Klärung herbeizuführen. Außerdem prüft die Partei, ob sie den Parteitag an anderen Orten abhalten kann.

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