Startseite Allgemeines NPL und der Begriff „Ethik“-wo findet man den?
Allgemeines

NPL und der Begriff „Ethik“-wo findet man den?

Teilen

Hm, so richtig finden wir das Wort Ethik nicht in den Bearbeitunsgrichtlinien der BKS eV.Vielleicht holt man das ja noch nach. Machen Sie mal Ihren Einfluss geltend Thomas Olek und Professor Christoph Schalast. Danke dafür!

 

Qualität ist messbar

  • Verständnis, Respekt und Offenheit füreinander erwarten wir von allen an NPL-Transaktionen beteiligten und davon betroffenen Personen – vom Kreditgläubiger, Kreditverkäufer, vom Käufer, vom Servicer und vom Kreditnehmer.
  • Sofern sich Kreditnehmer fachkundig vertreten lassen, wird der Kreditgläubiger,  der Kreditkäufer oder dessen Servicer zur Erarbeitung einer raschen, einvernehmlichen Lösung auch den Dialog mit dem Vertreter suchen.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus definiert die BKS folgende Prozessstandards bei der Bearbeitung von Krediten:

  • Der Kreditkäufer oder dessen Servicer informiert den Kreditnehmer zeitnah schriftlich entsprechend den Bestimmungen des Risikobegrenzungsgesetzes über den Übergang der Forderung.
  • Der Kreditkäufer oder dessen Servicer stellt sich dem Kreditnehmer schriftlich vor und benennt Kontaktpersonen und Kontaktdaten. Falls in der Folge im Verhältnis zum Kreditnehmer/Sicherheitengeber ein neuer Gläubiger auftritt, teilt ihm dieses der Servicer kurzfristig mit.
  • Unmittelbar nach Einarbeitung in das konkrete Kreditengagement setzt sich der neue Gläubiger mit dem Kreditnehmer in Verbindung, um im persönlichen oder telefonischen Gespräch das weitere Vorgehen zu erörtern.
  • Der neue Gläubiger wird die einer Grundschuld zugrundeliegende Sicherungsabrede beachten und sich nicht darauf berufen, er habe  von der Sicherungsabrede nichts gewusst. Er kann die Grundschuld daher nicht „gutgläubig“ einredefrei erwerben.
  • Zwangsmaßnahmen erfolgen nur, wenn keine anderen erfolgversprechenden, zeitnahen Lösungsmöglichkeiten bestehen.
  • Eine Anpassung von Kreditkonditionen erfolgt gemäß den Bestimmungen des zugrundeliegenden Kreditvertrages und den geltenden Gesetzen.
  • Die Fristen des Kreditvertrages werden beachtet. Ein neues Konditionenangebot erfolgt mindestens drei Monate vor dem Ablauftermin der laufenden Konditionen.
  • Die Kreditkonditionen richten sich nach den aktuellen marktüblichen Refinanzierungszinsen für Kredite dieser Art und den allgemein anerkannten Grundsätzen der Risikobewertung (Sicherheitenwert, Bonität des Kreditnehmers, etc.).
  • Im Falle eines vertragsgemäß fällig werdenden Kredites teilt der Forderungskäufer dem Kreditnehmer drei Monate vor dem Fälligkeitstermin mit, ob statt der Rückzahlung eine Kreditprolongation angeboten wird.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Night News

1. Aufarbeitung des Anschlags von Magdeburg: Behörden unter Druck Nach dem verheerenden...

Allgemeines

BSW will sich umbenennen-wir hätten da ein paar Vorschläge

Bündnis für Soziale Werte Bewegung für Solidarität und Wandel Bündnis Sozialer Wandel...

Allgemeines

Der große Verzicht: VW-Manager üben sich im Heldentum

Die wohlhabenden Damen und Herren des VW-Managements sehen sich einer schier untragbaren...

Allgemeines

BMW und die Russland-Exporte: Eine Geschichte voller Überraschungen

Aus München kommt nicht nur die beste Weißwurst, sondern manchmal auch Export-Überraschungen....