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Das Landesverfassungsgericht in Münster hat per einstweiliger Anordnung den Vollzug des Nachtragshaushalts 2010 in Nordrhein-Westfalen untersagt. Das teilte das Gericht mit.
Damit kann die rot-grüne Landesregierung keine neuen Kredite mehr für den Etat aufnehmen. CDU und FDP hatten dagegen geklagt. Es dürfte aber ein bitterer Sieg sein, denn käme es jetzt zu Neuwahlen in NRW, hätten die Oppositionsparteien keinerlei Chance an die Macht zu kommen. Die FDP würde nicht einmal in den Landtag einziehen. Rot-Grün hingegen hätte dann eine komfortable Regierungsmehrheit. Also, es wird weiter gewurschtelt und geklagt, wetten?

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