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NRW.BANK übernimmt als Emittentin Anleihen der Portigon AG

IO-Images (CC0), Pixabay
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05. September 2023

NRW.BANK übernimmt als Emittentin Anleihen der Portigon AG

Die NRW.BANK gibt die Ersetzung der Portigon AG als Emittentin durch die NRW.BANK hinsichtlich der folgenden Anleihen bekannt:

JPY 10,000,000,000 4.36% in USD Schuldverschreibungen von 1999 fällig 23. März 2029
begeben am 19. März 1999 (ISIN: XS0094664017 /​ CGN),

EUR 55,120,000 5.11% Schuldverschreibungen von 1999 fällig 16. März 2039
begeben am 16. März 1999 (ISIN: XS0094903886 /​ CGN),

EUR 50,000,000 6 M Euribor + 0.31% Schuldverschreibungen von 1999 fällig 25. Mai 2038
begeben am 25. Mai 1999 (ISIN: XS0097491871 /​ CGN),

EUR 13,350,000 6 M Euribor + 0.34% Schuldverschreibungen von 1999
fällig 25. November 2039 begeben am 25. November 1999 (ISIN: XS0104605653 /​ CGN),

EUR 10,000,000 6 M Euribor + 0.30% Schuldverschreibungen von 2000 fällig 19. September 2030
begeben am 19. September 2000 (ISIN: XS0117509157 /​ CGN),

EUR 58,440,000 6 M Euribor + 0.33% Schuldverschreibungen von 2001
fällig 24. Januar 2041 begeben am 24. Januar 2001 (ISIN: XS0122688749 /​ CGN),

EUR 5,000,000 6.14% Schuldverschreibungen von 2001 fällig 6. Februar 2031
begeben am 6. Februar 2001 (ISIN: XS0124085282 /​ CGN) und

EUR 1,000,000 6M Euribor + 0.32% Schuldverschreibungen von 1999
fällig 30. Juli 2029, begeben am 30. Juli 1999 (ISIN: XS0100256139 /​ CGN)

jeweils garantiert von der Portigon AG.

Nach Maßgabe der Anleihebedingungen wird die Portigon AG, Düsseldorf, Bundesrepublik Deutschland, durch die neue Nachfolgeschuldnerin NRW.BANK, Düsseldorf, Bundesrepublik Deutschland, zum 5. September 2023 ersetzt. Der Grund für die Ersetzung liegt in der Reduzierung des Verwaltungsaufwands der Portigon AG.

Sonstige Änderungen gehen mit dieser Ersetzung nicht einher, insbesondere bleiben alle Rechte der Gläubiger unter den Anleihen inhaltlich unberührt und die von der Portigon AG übernommenen Garantien bleiben im Rahmen ihrer Bedingungen auch für sämtliche Verpflichtungen der NRW.BANK voll wirksam. Ebenso werden die Verpflichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes und des Westfälisch-Lippischen Giroverbandes unter der Gewährträgerhaftung sowie unter der Anstaltslast, wie sie in Bezug auf die Garantie der Portigon AG unmittelbar vor der Ersetzung wirksam waren, durch diese Ersetzung nicht berührt.

 

NRW.BANK

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