Die Maskenpflicht im Freien ist in Nordrhein-Westfalen seit Montag weitgehend aufgehoben. Auch auf Schul- und Pausenhöfen und im Außenbereich von Schulen muss jetzt kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden. Das sieht die neue Corona-Schutzverordnung des Landes vor, die am Montag in Kraft trat. Im Innenbereich, also auch in Klassenräumen, bleibt die Maskenpflicht aber bestehen.
Ausnahme ist die Millionenstadt Köln. Dort bleibt die Maskenpflicht in festgelegten öffentlichen Bereichen noch bis einschließlich 28. Juni gültig. Das hatte der Krisenstab der Stadt beschlossen.
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