Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VGH) in Münster über den Antrag von CDU und FDP, die Umsetzung des Nachtragshaushalts 2010 zu stoppen, scheint kurz bevorzustehen.
VGH-Präsident Michael Bertrams forderte die Landesregierung gestern auf, bis Montag zwölf Uhr darzulegen, ob sie auf der Basis des Nachtragshaushalts schon Kredite aufgenommen hat und wenn ja, welche. Alle nötigen Unterlagen und Nachweise seien beizufügen. Der Nachtragshaushalt, den SPD und Grüne (und versehentlich einige Linke-Abgeordnete) am 16. Dezember verabschiedet haben, sieht eine zusätzliche Kreditaufnahme von rund 1,8 Milliarden Euro vor. Dickste Brocken sind die Aufstockung des Sondervermögens für riskante WestLB-Papiere in Höhe von 1,3 Milliarden Euro, Zuweisungen an die Kommunen sowie die Erhöhung der Rücklagen für den Pensionsfonds.
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