NSI Asset AG (vormals: Value Management & Research AG): Prüfungsanordnung für die Konzernabschlüsse und zusammengefassten Lageberichte der Geschäftsjahre 2022 und 2021
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 21. September 2023 eine Prüfung der beiden zuletzt offengelegten Konzernabschlüsse und der jeweils zugehörigen zusammengefassten Lageberichte der in Hamburg ansässigen NSI Asset AG (vormals: Value Management & Research AG) angeordnet.
Eine solche Anlassprüfung ordnet die BaFin immer dann an, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Unternehmen gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Dazu ist die BaFin gesetzlich verpflichtet. Diese Prüfungen werden in der Regel durch Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer der BaFin durchgeführt.
Bei der NSI Asset AG liegen der BaFin konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften vor. Betroffen sind die offengelegten Konzernabschlüsse zu den Abschlussstichtagen 31. Dezember 2022 und 31. Dezember 2021 sowie die jeweils zugehörigen zusammengefassten Lageberichte für die Geschäftsjahre 2022 und 2021.
Erläuterung der konkreten Anhaltspunkte
Im Hinblick auf den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 und den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 prüft die BaFin die Prognose- und Risikoberichterstattung und die Analyse des Geschäftsverlaufs im zusammengefassten Lagebericht. Außerdem prüft sie die Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen im Konzernanhang.
Bei der Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021 hat die BaFin die Prognose- und Risikoberichterstattung im zusammengefassten Lagebericht im Blick. Zudem geht sie konkreten Anhaltspunkten für eine fehlerhafte Rechnungslegung nach, die sich insbesondere aus Veränderungen der Konzernstruktur ergaben.
Detaillierte Informationen zu den konkreten Anhaltspunkten und zum Prüfungsumfang, der auf dieser Grundlage festgelegt wurde, finden Sie in der Bekanntmachung der Prüfungsanordnung unten im Infokasten.
Rechtsgrundlagen der BaFin
Hat die BaFin konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Rechnungslegung, hat sie eine anlassbezogene Prüfung bei dem betroffenen Unternehmen anzuordnen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wertpapierhandelsgesetz (§ 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG). Danach darf die BaFin ihre Prüfungsanordnungen auch bekannt machen (§ 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG). Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) hat die BaFin am 1. Januar 2022 zudem die Befugnis erhalten, die Öffentlichkeit früher und transparenter über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren. Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Aufsichtsmitteilung.
NSI Asset AG (vormals: Value Management & Research AG): Bilanzkontrolle der Abschlüsse und Berichte 2022 und 2021
Bekanntmachung der Prüfungsanordnung vom [Datum der Prüfungsanordnung] gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der NSI Asset AG für den offengelegten Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2022 und den zugehörigen zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 sowie den offengelegten Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2021 und den zugehörigen zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 der NSI Asset AG, Hamburg (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG).
Die Bundesanstalt hat mit Bescheid vom [Datum der Prüfungsanordnung] eine Prüfung des offengelegten Konzernabschlusses zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2022 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 sowie des offengelegten Konzernabschlusses zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2021 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021 der NSI Asset AG, Hamburg, gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 angeordnet.
Die Prüfung umfasst mit Blick auf den:
I. Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 nebst zusammengefasstem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022:
1. Darstellung der Refinanzierungsrisiken in der Risikoberichterstattung des zusammengefassten Lageberichts, insbesondere hinsichtlich der Restlaufzeiten der Finanzschulden, der allgemeinen Zinsentwicklung und des hohen Verschuldungsgrads des Konzerns, die in Verbindung mit den Vermarktungs- und Wertrisiken von Immobilien möglicherweise in ein bestandsgefährdendes Risiko für den Konzern oder eines wesentlichen Konzernunternehmens münden könnten.
2. Prognoseberichterstattung im zusammengefassten Lagebericht zu Umsatz und EBITDA (earnings before interest, taxes, depreciation and amortization) mit der Angabe der zugrundeliegenden Annahmen und der Darstellung der Risiken, die dazu führen können, dass die Prognose nicht erreicht wird. Der Prüfungsumfang umfasst auch, ob die Prognose des EBITDA für das Immobiliengeschäft aufgrund des Außerachtlassens der Zinsaufwendungen die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns hinreichend verdeutlicht.
3. Analyse des Geschäftsverlaufs im zusammengefassten Lagebericht im Hinblick auf die signifikanten Abweichungen von Umsatz und EBITDA im Vergleich zur Prognose im zusammengefassten Lagebericht des Vorjahres.
4. Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen im Konzernabschluss, insbesondere zur Höhe von Zinsaufwendungen und ausstehenden Darlehensverbindlichkeiten.
II. Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 nebst zusammengefasstem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021:
1. Prognoseberichterstattung im zusammengefassten Lagebericht zu Umsatz und EBITDA mit der Angabe der zugrundeliegenden Annahmen und der Darstellung der Risiken, die dazu führen können, dass die Prognose hinsichtlich des geplanten signifikanten Anstiegs von Umsatz und EBITDA nicht erreicht wird. Der Prüfungsumfang umfasst auch, ob die Prognose des EBITDA für das Immobiliengeschäft aufgrund des Außerachtlassens der Zinsaufwendungen die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns hinreichend verdeutlicht.
2. Bilanzierung der im Geschäftsjahr 2021 erfolgten Erwerbe der Wohnungsgesellschaften Zwickauer Land mbH, St. Jacobus Grundbesitz Sachsen GmbH und NSI Netfonds Structured Investments GmbH. Es wird insbesondere geprüft, ob dabei der Wertansatz jener Grundstücke und Bauten, aus deren Verkauf der Konzern sich – trotz des zeitnahen Erwerbs – positive Ergebnisbeiträge erwartete, zutreffend zum beizulegenden Zeitwert erfolgte.
3. Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen im Konzernabschluss, insbesondere zum Erwerb der Wohnungsgesellschaften im Geschäftsjahr sowie zur Höhe der Zinsaufwendungen und der ausstehenden Darlehensverbindlichkeiten.
4. Konzern-Kapitalflussrechnung im Hinblick auf die im Zahlungsmittelbestand ausgewiesene Position „liquide Mittel aus Veränderung des Konsolidierungskreises“ vor dem Hintergrund, dass im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommene liquide Mittel als Reduzierung des Kaufpreises im Cashflow aus der Investitionstätigkeit zu erfassen sind.
5. Vollständigkeit der Angaben in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vor dem Hintergrund, dass aus dem nicht fortgeführten Versicherungsvermittlungsgeschäft, welches zu mehr als zwei Dritteln zum Konzernumsatz des Geschäftsjahres 2021 beigetragen hatte, kein Ergebnis aus nicht fortgeführtem Geschäft angegeben wurde.
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