Redaktion: Herr Iwanow, die BaFin warnt aktuell eindringlich vor der Website kapeltrix.com, die offenbar ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet. Wie ernst ist diese Warnung zu nehmen?
RA Michael Iwanow: Sehr ernst. Sobald die BaFin öffentlich vor einer Plattform warnt, ist das ein starkes Signal: Hier besteht der Verdacht, dass ohne jede Aufsicht oder Lizenz mit dem Geld von Anlegern gearbeitet wird. Im schlimmsten Fall ist das ein reines Betrugsmodell, bei dem die Einlagen einfach verschwinden.
Redaktion: Was bedeutet es konkret, dass kapeltrix.com „nicht von der BaFin beaufsichtigt“ wird?
RA Michael Iwanow: Das bedeutet, dass die Betreiber keine Lizenz besitzen, um in Deutschland legal Finanz- oder Kryptodienstleistungen anzubieten. Die BaFin überwacht den Markt zum Schutz der Anleger. Wenn jemand ohne Erlaubnis handelt, ist das nicht nur rechtswidrig, sondern entzieht sich auch jeder Kontrolle – ein Risiko, das man nicht unterschätzen darf.
Redaktion: Was raten Sie betroffenen Anlegern, die bereits Geld über kapeltrix.com investiert haben?
RA Michael Iwanow: Als Erstes: Bewahren Sie Ruhe, aber handeln Sie zügig. Sichern Sie alle Unterlagen – E-Mails, Kontoauszüge, Chatverläufe, Screenshots der Website, Zahlungsbelege. Dann sollten Sie sich an eine auf Kapitalmarkt- und Betrugsrecht spezialisierte Kanzlei wenden. Wir prüfen, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist und ob Chancen bestehen, das Geld zurückzuholen – zum Beispiel über Rückabwicklungsansprüche oder über Banken, die Zahlungen abgewickelt haben.
Redaktion: Gibt es überhaupt noch eine realistische Chance, Geld zurückzubekommen?
RA Michael Iwanow: In einigen Fällen: ja. Besonders wenn Gelder noch nicht weitergeleitet wurden oder wenn Banken bei der Abwicklung der Zahlungen involviert waren. Auch über sogenannte Chargebacks – also Rückbuchungen bei Kreditkartenzahlungen – kann man unter Umständen etwas erreichen. Aber das Zeitfenster ist oft klein, daher zählt jeder Tag.
Redaktion: Was ist mit Anlegern, die noch gezögert haben zu investieren, aber bereits kontaktiert wurden oder sich registriert haben?
RA Michael Iwanow: Auf keinen Fall Geld überweisen oder persönliche Daten preisgeben. Wer schon erste Zahlungen angekündigt oder sich registriert hat, sollte sich rechtlich beraten lassen, bevor er weiteren Kontakt aufnimmt. Solche Plattformen nutzen oft psychologischen Druck, um Anleger zu weiteren Einzahlungen zu bewegen.
Redaktion: Kann man sich gegen solche Betrugsversuche überhaupt noch schützen?
RA Michael Iwanow: Ja, durch Aufklärung, Misstrauen und gesunden Menschenverstand. Wenn hohe Gewinne versprochen werden, ohne echtes Risiko, dann sollte man skeptisch sein. Vor jeder Investition sollte man im BaFin-Unternehmensregister prüfen, ob ein Anbieter lizenziert ist. Im Zweifel: Finger weg – oder mit einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale sprechen.
Redaktion: Gibt es Hoffnung, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden?
RA Michael Iwanow: Wenn die Täter ermittelt werden können – ja. Die Zusammenarbeit zwischen BaFin, Bundeskriminalamt und Landeskriminalämtern hat sich deutlich verbessert. Leider agieren viele dieser Firmen aus dem Ausland, was die Strafverfolgung erschwert. Aber auch internationale Ermittlungen laufen inzwischen deutlich effizienter. Trotzdem gilt: Prävention ist der beste Schutz.
Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Iwanow.
RA Michael Iwanow: Gern. Und an alle Betroffenen: Nicht den Kopf in den Sand stecken – handeln!
Tipp der Redaktion:
Wenn Sie glauben, betroffen zu sein, informieren Sie umgehend Ihre Bank und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Weitere Informationen bietet die BaFin unter www.bafin.de.
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