Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und § 8 Abs.7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) klar, dass die angeblich in Dortmund ansässige German Financial Holding Inc. keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen und keine Erlaubnis nach dem ZAG zum Erbringen von Zahlungsdiensten besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Der Inhalt der Webseite https://www.numoros24.com/ rechtfertigt die Annahme, dass die German Financial Holding Inc. unerlaubt Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Zahlungsdienste anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Anbieter von Zahlungsdiensten im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem ZAG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderlichen Erlaubnisse.
Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
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