Die Fleischindustrie in Nordrhein-Westfalen muss Beschäftigte künftig mindestens zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. Die neue Vorgabe gelte ab 1. Juli für Schlachthöfe, Zerlegebetriebe und vorrangig fleischverarbeitende Betriebe mit mehr als hundert Beschäftigten, teilte das NRW-Ministerium für Arbeit und Gesundheit in Düsseldorf mit.
In der entsprechenden neuen Allgemeinverfügung heißt es wörtlich: „Es dürfen nur Personen in der Produktion eingesetzt werden, die mindestens zweimal pro Woche auf Kosten des Betriebsinhabers auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch PCR-Verfahren getestet werden und dabei ein negatives Testergebnis haben.“ Die Maßnahme ist unabhängig vom Beschäftigungsstatus der Betroffenen.
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