Am Samstag konnte die Bundespolizei einen 34-jährigen festnehmen, der nach Istanbul ausreisen wollte. Die Staatsanwaltschaft Bremen suchte den Mann jedoch, da er wegen Beleidigung zu 30 Tagen, je 10 Euro verurteilt wurde und diese Strafe nicht bezahlt hatte. Um seinen Flug nicht zu verpassen, entrichtete der Mann die 300 Euro und auch die 77,50 Euro Kosten bei der Bundespolizei. Da auch die Staatsanwaltschaft Verden den Mann suchte, konnte die Aufenthaltsermittlung in diesem Zuge mit bearbeitet werden.
Am Samstagabend wiederum wurde ein 22-jähriger bei der Ausreisekontrolle auffällig. Er hatte noch zwei Haftbefehle wegen nicht bezahlter Ordnungswidrigkeiten bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg offen. Ein Tag Haft oder 15 Euro, sowie zwei Tage Haft oder 30 Euro waren zu bezahlen um nach Istanbul fliegen zu können. Da der Mann auch die Kosten begleichen konnte, landeten insgesamt 120 Euro in der Kasse der Beamten vor Ort. So stand der Ausreise des Mannes nichts mehr im Wege.
Am Sonntag musste ein 30-jähriger Deutscher dann nach seiner Festnahme mit auf die Dienststelle der Bundespolizei am Flughafen Hannover. Er hatte ebenfalls zwei Haftbefehle offen. Wegen Ordnungswidrigkeiten waren insgesamt 155 Euro und 78,50 Euro Kosten zu bezahlen. Auch hier konnte der Mann den Betrag vor Ort aufbringen und seinen Flug nach Istanbul erreichen.
Ein 40-Jähriger wurde bei der Einreisekontrolle aus Marsa Alam durch Beamte der Bundespolizei festgestellt. Aus einem Einziehungsbescheid der Staatsanwaltschaft Hannover aus dem Jahr 2021 wegen Einfuhr und Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, sind immer noch fast 28.000 Euro aus Taterträgen zu pfänden. Nach Zahlung von 570 Euro konnte der Mann seine Heimreise antreten.
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