Nuri GmbH: Identitätsmissbrauch durch Unbekannte
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass unbekannte Täter, die als „Team Nuri“ beziehungsweise „Nuribank“ unter Nutzung der E-Mailadresse „Nuribank@protonmail.com“ auftreten, und Verbrauchern Geschäfte in Kryptowerten anbieten, keine Erlaubnis nach dem KWG beziehungsweise dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen.
Die unbekannten Täter bieten den Handel mit Kryptowerten und anderen Finanzinstrumenten an.
Die entsprechenden E–Mails und Anrufe sind nicht der Nuri GmbH, Berlin, zuzurechnen.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder WpIG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
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