Herr H. aus L. kündigt seine fondsgebundene Lebensversicherung bei der Nürnberger. Mit der Abrechnung über die Höhe des Rückkaufswertes teilt der Versicherer ungefragt mit: „Ist die Rückvergütung ausbezahlt, können keine Ansprüche mehr aus dem Vertrag gegen uns geltend gemacht werden.”
Kunden falsch informiert
Das ist offenkundig falsch. Natürlich hat Herr H. Ansprüche – auf Auskunft hinsichtlich der Berechnungsgrundlagen und natürlich auf Zahlung, wenn die Berechnung falsch ist, sich aufgrund von Rechtsprechung als falsch erweist oder wegen anderer Rechte wie zum Beispiel Widerspruch, Widerruf oder Anfechtung.
Wir fragen uns daher: Wozu solche „Abwimmeltexte”? Entweder weiß die Nürnberger Versicherung es nicht besser. Doch das wäre ziemlich dumm für einen Versicherer. Wenn sie es besser weiß, belügt sie ihren Kunden offensichtlich. Vermutlich, damit der seine Rechte nicht geltend macht und sich mit dem Rückkaufswert zufrieden gibt…
Erfolgreich abgemahnt
Wir haben das Versicherungsunternehmen wegen dieses Vorgehens abgemahnt und aufgefordert, künftig solche irreführenden Äußerungen zu unterlassen. Am 19. März 2012 hat die Nürnberger eine Unterlassungserklärung abgegeben, eingesehen hat sie ihr Fehlverhalten aber trotzdem nicht. Lediglich „aus ökonomischen Gründen” – was auch immer damit gemeint sein soll – werde die Unterlassungerklärung abgegeben. „Eine Verpflichtung können wir … nicht erkennen.” Schade eigenlich!
Quelle:VBZ Hamburg
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