Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass WhatsApp-Nutzer theoretisch abgemahnt werden können. Eine große Abmahnwelle ist laut Medienrechtsanwalt Christian Solmecke zwar wenig wahrscheinlich. Dennoch sollten Sie einige Tipps beachten, um sich bestmöglich zu schützen.
Wer WhatsApp nutzt, gibt die Telefonnummern all seiner Kontakte automatisch an den Messenger-Dienst weiter. Diese Praxis ist jedoch nicht rechtmäßig, wie ein Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld zeigt. WhatsApp verletze damit das Recht der Nutzer auf informationelle Selbstbestimmung.
Das entschied das Amtsgericht Bad Hersfeld in einem Sorgerechtsstreit, in dem es auch um die Smartphone-Nutzung eines elf Jahre alten Jungen ging. Das Gericht erlegte dabei der Mutter konkrete Auflagen zur elterlichen Kontrolle der Smartphone-Nutzung ihres Kindes auf.
WhatsApp gleicht Telefonnummern ab
Das Problem laut dem Kölner Medienanwalt Christian Solmecke ist: „Die App gleicht regelmäßig alle auf dem Handy gespeicherten Kontakte ab, um zu prüfen, wer über den Dienst erreichbar ist. Damit werden alle Telefonnummern an WhatsApp weitergeleitet und zwar unabhängig davon, ob der Inhaber der Nummer selbst WhatsApp nutzt oder nicht.“
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