OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft: Hausdurchsuchung bei Gesellschaft und Vorstand
Hamburg, 23. Februar 2022 – Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat heute während des ganzen Tages Hausdurchsuchungen in den Privaträumen des Vorstands sowie den Geschäftsräumen der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft („OAB AG“; „Gesellschaft“) durchgeführt. Die Durchsuchungen basieren auf der Ausweitung der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen betreffend die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe um den Tatbestand der Geldwäsche gemäß § 261 StGB bei der OAB AG. Beschuldigt ist in diesem Zusammenhang der Vorstand sowie der seinerzeitige Vorsitzende und jetzige stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Roman Teufl.
Ausgangspunkt der strafrechtlichen Ermittlungen ist der Umstand, dass eine Gesellschaft bei den beiden letzten Kapitalerhöhungen insgesamt rd. 4,2 Mio. EUR in die OAB AG auf Rechnung von vier Privatpersonen als Aktionäre eingezahlt hat, die Beschuldigte im Zusammenhang mit Vorgängen bei der die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe sind.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Oldenburg zudem in dieser Höhe einen Vermögensarrest in das Vermögen der OAB AG beschlossen. Der Vermögensarrest enthält die Möglichkeit, gegen Hinterlegung eines Betrages in gleicher Höhe die Vollziehung des Restes abzuwenden und die Aufhebung der Vollziehung des Restes zu verlangen. Aktuell belaufen sich die Bankguthaben der Gesellschaft auf rd. 5,48 Mio. EUR, woraus die Hinterlegung finanziert werden kann und soll, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der OAB AG sogleich wieder herzustellen.
Die Gesellschaft weist die Vorwürfe der Geldwäsche entschieden zurück und wird die Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung unterstützen.
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