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OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG: amtierender Vorsitzender des Aufsichtsrats nicht gewählt

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DGAP-Ad-hoc: OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG / Schlagwort(e): Personalie/Hauptversammlung
OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG: amtierender Vorsitzender des Aufsichtsrats nicht gewählt

17.08.2022 / 14:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Hamburg, 17. August 2022 – Auf der heutigen ordentlichen Hauptversammlung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG („Gesellschaft“, „OAB AG“) hat der Vorschlag der Verwaltung, das gerichtlich bestellte Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Professor Axel Bader in den Aufsichtsrat zu wählen, keine Mehrheit gefunden. Als Ergebnis der Wahlen setzt sich der Aufsichtsrat künftig aus Herrn Roman Teufl, Frau Rechtsanwältin Lydia Riquarts und Herrn Thomas Rogalla zusammen. Die Wahl von Herrn Rogalla geht zurück auf den Gegenantrag des Großaktionärs Alexander Hahn, der mit 945.020 Aktien (19,94 % der ausgegebenen Aktien) auf der heutigen Hauptversammlung vertreten war.

Mitteilende Person: Axel Pothorn, Vorstand der OAB AG

Kontakt

OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Hohe Bleichen 8

20354 Hamburg

Tel: +49 40 555536202

Fax: +49 40 55553625

info@oab-ag.de; www.oab-ag.de

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Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

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