Startseite Vorsicht Anlegerschutz „OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“-Bekanntmachung gemäß §§ 256, 249 Abs. 1 Satz 1, 246 Abs. 4 Satz 1 AktG über die Erhebung einer Nichtigkeitsklage
Anlegerschutz

„OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“-Bekanntmachung gemäß §§ 256, 249 Abs. 1 Satz 1, 246 Abs. 4 Satz 1 AktG über die Erhebung einer Nichtigkeitsklage

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„OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“

Hamburg

WKN A3E5D8 /​ ISIN DE000A3E5D80

Bekanntmachung gemäß §§ 256, 249 Abs. 1 Satz 1, 246 Abs. 4 Satz 1 AktG über die Erhebung einer Nichtigkeitsklage

Gem. § 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 AktG wird bekannt gegeben, dass ein Aktionär gegen den

(i)

Jahresabschluss zum 30. Juni 2020

(ii)

Jahresabschluss 30. Juni 2021

Nichtigkeitsklage zum Landgericht Hamburg, Kammer für Handelssachen, Az. 403 HKO 58/​22, erhoben hat.

 

Hamburg, im März 2022

OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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