Das war unserem Wissen nach möglicherweise die Gesellschaft, über die man die Rettungsaktion für die Deutsche Lichtmiete strategisch einbezogen hatte, so hatte uns vor einigen Tagen ein Informant berichtet, aber „wir hatten da noch nicht genügend Fleisch am Knochen“, um damit auch an die Öffentlichkeit zu gehen, denn nur die Funktion von Roman Teufel bedeutet ja nicht, dass man ein Unternehmen dann auch in einen direkten Bezug zu einem mutmaßlich kriminellen Unternehmen bringen kann.
Nun kann man das auch OFFIZIELL, denn das Unternehmen musste nun aus aktienrechtlicher Sicht eine adhoc Meldung herausgeben, um seinen Pflichten nachzukommen, heißt, das Unternehmen hat natürlich auch offenlegen müssen, in welchem Zusammenhang die Durchsuchung erfolgte, auf welcher Grundlage.
Nun hat man möglicherweise „das Schiff Hoffnung“ zerstört, ob die Herren Rogalla, Teufl, Marco Hahn, Alexander Hahn, Karl Heinz Wieder usw. nun wirklich auch dies einsehen? Diese Frage können wir dann hier und heute nicht beantworten. Sie sehen, es lohnt sich immer unsere Seite zu lesen.
Ein besonderer Dank gebührt aber hier auch der ermittelnden Staatsanwaltschaft in Oldenburg,
Danke !
Hier die Meldung aus dem Unternehmenregister:
OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft: Hausdurchsuchung bei Gesellschaft und Vorstand Hamburg, 23. Februar 2022 –
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat heute während des ganzen Tages Hausdurchsuchungen in den Privaträumen des Vorstands sowie den Geschäftsräumen der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft („OAB AG“; „Gesellschaft“) durchgeführt. Die Durchsuchungen basieren auf der Ausweitung der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen betreffend die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe um den Tatbestand der Geldwäsche gemäß § 261 StGB bei der OAB AG.
Beschuldigt ist in diesem Zusammenhang der Vorstand sowie der seinerzeitige Vorsitzende und jetzige stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Roman Teufl.
Ausgangspunkt der strafrechtlichen Ermittlungen ist der Umstand, dass eine Gesellschaft bei den beiden letzten Kapitalerhöhungen insgesamt rd. 4,2 Mio. EUR in die OAB AG auf Rechnung von vier Privatpersonen als Aktionäre eingezahlt hat, die Beschuldigte im Zusammenhang mit Vorgängen bei der die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe sind.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Oldenburg zudem in dieser Höhe einen Vermögensarrest in das Vermögen der OAB AG beschlossen.
Der Vermögensarrest enthält die Möglichkeit, gegen Hinterlegung eines Betrages in gleicher Höhe die Vollziehung des Restes abzuwenden und die Aufhebung der Vollziehung des Restes zu verlangen.
Aktuell belaufen sich die Bankguthaben der Gesellschaft auf rd. 5,48 Mio. EUR, woraus die Hinterlegung finanziert werden kann und soll, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der OAB AG sogleich wieder herzustellen.
Die Gesellschaft weist die Vorwürfe der Geldwäsche entschieden zurück und wird die Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung unterstützen. Mitteilende Person: Jana Retsch, Vorstand der OAB AG
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