Fünf Jahre soll nun bald die Regelstudienzeit im Fach Rechtswissenschaften an den deutschen Universitäten sein. Zumindest fordert das der Bundesrat. Bisher beträgt die Regelstudienzeit 4,5 Jahre (9 Semester). Das Ziel dieser Anpassung sei es, die Studien- und Prüfungsdauer für Rechtswissenschaften an vergleichbare Masterstudiengänge anzupassen. Damit hätten Jurastudenten länger Anspruch auf BAföG-Leistungen. Der Bundesrat möchte so verhindern, dass der Studienerfolg von der finanziellen Situation und sozialen Herkunft der Betroffenen abhängt.
Kommentar hinterlassen