Ob das hilft? Neue Plattform: Gemeinsam Finanzkompetenzen verbessern

Published On: Mittwoch, 06.12.2023By Tags:

Die Finanzaufsicht BaFin beteiligt sich mit vielfältigen Inhalten am Finanzbildungsportal „Mit Geld und Verstand – Finanzielle Bildung zahlt sich aus“, das am 6. Dezember 2023 online gegangen ist. Mit der Plattform wollen das Bundesfinanzministerium (BMF) und das Bundesbildungsministerium (BMBF) öffentliche Informationsangebote bündeln, sichtbar machen und zielgruppengerecht aufbereiten. Ziel ist es, die finanzielle Bildung von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken.

In dem neuen Portal werden zunächst Inhalte von zwölf Einrichtungen des öffentlichen Sektors berücksichtigt, unter anderem der BaFin, der Deutschen Bundesbank und der Deutschen Rentenversicherung. Die BaFin steuert als Netzwerk-Partner unter anderem Inhalte zu verbraucherrelevanten Finanzthemen bei. „Mit der digitalen Finanzbildungsplattform schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle, in der öffentliche Angebote von besonderer Qualität auf einen Blick verfügbar sind“, erklärte auch Bundesfinanzminister Christian Lindner für das BMF. Die Plattform soll im kommenden Jahr kontinuierlich erweitert werden. Geplant ist, dass sich auch private Organisationen mit ihren Inhalten beteiligen.

Das Finanzbildungsportal „Mit Geld und Verstand – Finanzielle Bildung zahlt sich aus“ ist eine der zentralen Maßnahmen der Initiative „Finanzielle Bildung“, die BMF und BMBF im März 2023 gemeinsam ins Leben gerufen haben. Weitere Eckpunkte sind die Erarbeitung einer nationalen Finanzbildungsstrategie und die Förderung von Forschung zu finanzieller Bildung.

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Die BaFin ist wichtig, aber man muss auch ganz klar sagen, das die BaFin in vielen Vorgängen viel zu spät warnt, dann wenn das Kind schon in den berühmten Brunnen gefallen ist. Das natürlich zum Ärgernis so mancher Verbraucher bzw. Anleger die auf Betrüger und Abzocker hereingefallen sind.. Wir machen bereits seit Jahren den Vorschlag, das die BaFin hier Handlungen vornehmen kann, wie die Schweizer Finanzmarktaufsicht. Wir hatten eigentlich darauf gehofft das Mark Branson, früher Chef der Schweizer Finanzmarktaufsicht, dahingehend etwas verändern würde. Dazu kann man auf der Seite der Finma nachfolgendes lesen:

Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der FINMA fallen. Informieren Sie sich rechtzeitig.

Verschiedene Tätigkeiten in der Finanzbranche setzen eine Bewilligung der FINMA voraus. Sofern die FINMA Hinweise darauf erhält, dass Anbieter – bewusst oder unbewusst – ohne Bewilligung Tätigkeiten ausüben, für die eine solche erforderlich wäre, leitet sie entsprechende Abklärungen ein. Erhärtet sich der Verdacht, kann die FINMA mit sogenannten Enforcement-Verfahren gegen unerlaubt tätige Anbieter vorgehen und Massnahmen verfügen, die bis hin zu einer Liquidation des Unternehmens führen können.

Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste. Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben.

Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen. Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist.

Indem die FINMA entsprechende Unternehmen in der Warnliste aufführt, weist sie aber darauf hin, dass diese über keine Bewilligung verfügen. Betroffene Unternehmen werden von der Liste gestrichen, sobald die FINMA die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vornehmen konnte.

Besonders gewarnt wird vor Anbietern, gegen die die FINMA bereits eine Verfügung erlassen hat und die aufsichtsrechtliche Bestimmungen schwer verletzt haben: Publikationen nach Art. 34 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes

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Zudem sollte man jeden Investmentanbeiter der an deutsche Verbraucher/Anleger seine Produkte anbietet verpflichten, auf seine Seite einen Link zur BaFin zu veröffentlichen. Zudem ist dei Übersicht der Warnungen auf der Seite der BaFin schlichtweg gesagt eine „Katastrophe“. Auch hier wünschten wir uns eine Listengestaltung wie bei der Finma.Vielleicht denkt man ja bei der BaFin einmal darüber nach.

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