Erdogan mag so manches gefallen, aber ist dann auch alles direkt und immer auch strafbar? Wir erinnern uns noch an den Vorgang „Böhmermann“.
Damals wurde Erdogan von der dubiosen Rechtsanwaltskanzlei aus Köln, Höcker, vertreten. Jetzt ist es ein türkischer Rechtsanwalt aus Köln, der so dann möglicherweise auf kostenlose Werbung hofft. Auch hier wird die Staatsanwaltschaft nun klären müssen, ob diese Aussage „Kanal-Ratte“ eine Beleidigung darstellt.
Nun wird die Staatsanwaltschaft Hildesheim eine Akte anlegen, und den Vorgang klären müssen. Möglicherweise haben aber sogar viele in Deutschland durchaus nun Sympathie für Herrn Kubicki.
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