Unternehmertum VC Fonds II GmbH & Co. KGGarching b. MünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZAKTIVA
PASSIVA
ANHANGUnternehmertum VC Fonds II GmbH & Co. KG, Garching bei München Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Unternehmertum VC Fonds II GmbH & Co. KG, Garching bei München (kurz: Gesellschaft oder UVC II KG), wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB und unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft gemäß § 264a Abs. 1 i.V. mit § 267 Abs. 1 HGB und hat teilweise von den Aufstellungserleichterungen für kleine Gesellschaften Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft ist im Handelsregister Abteilung A des Amtsgerichts München unter der Nummer HRA 106310 eingetragen. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten inkl. Anschaffungsnebenkosten bzw. dem niedrigeren beizulegendem Wert angesetzt. Die Forderungen, die Guthaben bei Kreditinstituten sowie der Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen voraussichtlichen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht abgegrenzt. Die Verbuchung des Ergebnisses sowie die Zuweisung des Vorabgewinns erfolgen entsprechend den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags, insbesondere § 11 und § 13 des Gesellschaftsvertrags. Zur besseren Abbildung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen wurden die in den Vorjahren von den Kapitalrücklagen negativ abgesetzten Ergebnis-Vorabzuweisungen soweit sie bei anderen Kommanditisten zur Entstehung von Verlustvorträgen führten auf die entsprechenden Verlustvortragskonten umgegliedert. 3. Erläuterungen zur Bilanz Aktiva Im Berichtsjahr bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit größer als 1 Jahr. Passiva Im Berichtsjahr bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer als 1 Jahr. Im Umfang der Entnahmen, jedoch maximal in der Höhe ihrer Hafteinlage, haften die Kommanditisten gemäß § 171 Abs. 1 bzw. § 172 Abs. 4 HGB mit einem Betrag in Höhe von insgesamt € 8.453,81 Euro (Vorjahr € 8.453,81 Euro) den Gläubigern der Gesellschaft gegenüber unmittelbar. 4. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Zum Bilanzstichtag lagen weder Haftungsverhältnisse noch wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 251 HGB vor. Die Geschäftsführung erfolgt durch die einzelvertretungsberechtigte Kommanditistin, Unternehmertum Venture Capital Partners GmbH, Garching bei München, HRB 192643, die von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist. Geschäftsführer der Unternehmertum Venture Capital Partners GmbH sind: – Prof. Dr. Helmut Schönenberger, Ingenieur – Dr. Ingo Potthof, Betriebswirt – Johannes von Borries, Ingenieur Je zwei Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gemeinsam. Alle Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Das Stammkapital der Unternehmertum Venture Capital Partners GmbH betrug zum Abschlussstichtag € 25.000 und wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 11. Januar 2021 auf € 36.385 erhöht. Die Unternehmertum VC Administration GmbH, Garching, Amtsgericht München, HRB 228975, ist die persönlich haftende Gesellschafterin. Diese ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Geschäftsführer der Unternehmertum VC Administration GmbH sind: – Prof. Dr. Helmut Schönenberger, Ingenieur – Dr. Ingo Potthof, Betriebswirt – Johannes von Borries, Ingenieur Das Stammkapital der persönlich haftenden Gesellschafterin beträgt € 25.000.
Garching bei München, den 14. April 2021 gez. Unternehmertum Venture Capital Partners GmbH / vertreten durch Prof. Dr. Helmut Schönenberger, Dr. Ingo Potthof, Johannes von Borries Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23. April 2021 |
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