Bei allen Beteiligten liegen derzeit die Nerven wohl etwas blank, da dann auf diese Weise Öl ins Feuer zu gießen mit einem unseriösen Verdacht, trägt sicherlich auch nicht zur Beruhigung der Situation bei. Vielleicht denkt man im Hause von Investmentcheck einmal darüber nach.
Zitat:
das Chaos bei der Deutschen Lichtmiete geht weiter. Der dortige Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß von der Kanzlei WallnerWeiß hätte gerne, dass die AnlegerInnen der Direktinvestments kein Eigentum an den von ihnen gekauften Lampen erworben haben. Das ist allerdings nicht die Auffassung der Kanzlei Görg. Sie vertritt in einem Rechtsgutachten die Meinung, dass Direktinvestoren Eigentümer wurden, wenn ihre LED-Lampen auch existieren. Damit könnten diese AnlegerInnen sogar Aussonderungsrechte anmelden und sich entsprechend besserstellen.
Weiß bereitet deshalb tausende Anschreiben vor, in denen er um einen befristeten Verzicht auf Herausgabeansprüche bittet. Meine Befürchtung ist allerdings, dass er vorher schnell alles verscherbelt. Ich würde nichts unterschreiben, bevor mir Weiß nicht sagt, ob meine Lampen existieren und wo diese hängen.
Zitat Ende
Ich weiß nicht, ob Rüdiger Weiß das gelesen hat, aber ich bin mir sicher, dass er diese „Verdachtsberichterstattung“ nicht auf sich sitzen lassen wird. Übrigens, für ähnliche Äußerungen habe ich auch einmal ein Urteil vom LG Hamburg einstecken müssen.
Ich finde, alle Beteiligten sollten hier einmal „abrüsten“ und zu einem Ergebnis kommen, das den Anlegern wirklich hilft, Verluste zu vermeiden.
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