Verboten war es ohnehin nicht – aber nun sollte das Oben-ohne-Baden in Berlins Schwimmbädern für Frauen auch nicht mehr zum Problem werden. In einer internen Anweisung sei klargestellt worden, dass das Schwimmen „oben ohne“ für alle Personen gleichermaßen erlaubt sei, teilte eine Sprecherin der Berliner Bäderbetriebe (BBB) gestern mit.
Das Unternehmen werde die Haus- und Badeordnung künftig „geschlechtergerecht“ anwenden, hatte zuvor die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung heute mitgeteilt. Hintergrund ist laut Senatsverwaltung eine erfolgreiche Beschwerde bei der für das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG) zuständigen Ombudsstelle.
Eine Frau hatte sich beschwert, weil sie nicht – wie Männer – „oben ohne“ in einem Berliner Bad schwimmen durfte. Ein weiterer Fall in Berlin hatte auch international für Schlagzeilen gesorgt: Wegen ihres nackten Oberkörpers wurde eine Frau im Sommer 2021 eines Wasserspielplatzes im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick verwiesen.
Aus Sicht der Ombudsstelle stellte das eine Diskriminierung dar. Eine Klage gegen das Land Berlin auf finanzielle Entschädigung dafür blieb jedoch erfolglos. Das Landgericht Berlin sah dafür im September 2022 keine Grundlage nach dem Antidiskriminierungsgesetz.
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