Oberlandesgericht Braunschweig
3 Kap 1/16
Beschluss
In dem Kapitalanleger-Musterverfahren
Deka Investment GmbH gegen Volkswagen AG u. a.
I. |
Die Termine vom
werden aufgehoben. Es bleibt bei den Terminen vom
|
||||||||||||||||||||||
II. |
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, zu den Ausführungen des Senats in den Terminen vom 10., 11. und 17. September 2018 bis zum 31. Januar 2019 Stellung zu nehmen. |
||||||||||||||||||||||
III. |
Dieselbe Frist gilt
|
||||||||||||||||||||||
IV. |
Für den Fall, dass Erweiterungsanträge gestellt werden, die ausschließlich die Haftung der Musterbeklagten zu 2) betreffende Feststellungsziele enthalten, behält sich der Senat vor, über die Zulassung dieser Anträge bereits vor Ablauf der Frist zu entscheiden. In diesem Beschluss würde, wie bereits in der mündlichen Verhandlung vom 17. September 2018 angekündigt, zugleich über die Zulassung der Erweiterungsanträge der Kanzlei Schirp & Partner vom 10. Juli 2017 entschieden werden. Die Entscheidung würde nicht vor Ablauf von 3 Wochen nach Veröffentlichung der neuen Erweiterungsanträge im Informationsportal getroffen werden. |
Braunschweig, 19. September 2018
Oberlandesgericht, 3. Zivilsenat
Dr. Jäde Stephan Dr. Hoffmann
Kommentar hinterlassen