Oberlandesgericht Braunschweig Terminladung 3 Kap 1/16 Deka Investment GmbH gegen Volkswagen AG und Porsche Automobil Holding SE

Published On: Montag, 22.11.2021By

Oberlandesgericht Braunschweig

3 Kap 1/​16

Beschluss

in dem Kapitalanleger-Musterverfahren

Deka Investment GmbH gegen Volkswagen AG und
Porsche Automobil Holding SE

weist der Senat gemäß § 139 Abs. 1 ZPO zu den Fragen der Kursrelevanz (I.), § 15 Abs. 3 WpHG a.F. und des rechtmäßigen Alternativverhaltens (II.), des Nemo-tenetur-Grundsatzes (III.), der Wissenszurechnung (IV.) und § 826 BGB (V.) auf das Folgende hin:

I.-V. …

VI.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme und zum ergänzenden Vortrag bis zum 31. Januar 2022.

VII.

Nach Ablauf der Frist wird der Senat nach jetziger Planung einen Beweisbeschluss erlassen, der die o. g. wechselseitigen Behauptungen der Beteiligten zum Kenntnisstand des Vorstands der Musterbeklagten zu 1) über den Einbau von unzulässigen Abschalteinrichtungen zum Gegenstand hat.

Wegen der Planung der Beweisaufnahmetermine wird sich der Senat zeitnah mit den Beteiligten in Verbindung setzen.

Vor diesem Hintergrund wird der Termin vom 8./​9. Februar 2022 aufgehoben.

 

Braunschweig, 18. November 2021

Oberlandesgericht, 3. Zivilsenat

 

Dr. Jäde                     Dr. Hoffmann                     Stephan

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