In der Musterfeststellungsklage einer Investorin gegen den VW-Konzern hat sich das Gericht gestern mit Fragen der Wissenszurechnung beschäftigt. Die Klägerin klagt auf Schadensersatz, weil sie über den Abgas-Skandal zu spät unterrichtet wurde und daher massive Verluste erlitten hatte. Das Gericht befasste sich nun mit der Frage, wie es sich auf Informationspflichten auswirkt, wenn nur die Management-Ebene unterhalb des Vorstands Kenntnis von etwas hat.
Die Kenntnis hätte Warnpflichten ausgelöst gegenüber den Investoren.
Nach überwiegender Meinung muss es genügen, wenn nur die Management Ebene unterhalb des Vorstandes diese Kenntnisse hat. Ansonsten gingen Organisationsmängel zu Lasten der Investoren.
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