Ein Anwalt ist gut, zwei Anwälte zu haben ist besser….. Das dachte sich ein Rechtsanwalt, der zwar eine Kanzlei nur mit sich selber betrieb, und sprach ständig von sich im Plural. Insbesondere bei Beiträgen im Internet. Das Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I – 20 U 52/17 vom 17.07.2018 fand diesen Pluralis majestatis des Anwalts irreführend. https://de.wikipedia.org/wiki/Pluralis_Majestatis
Der beklagte Anwalt hatte sich unter anderem damit verteidigt, er treffe im Hausflur manchmal einen Kollegen und spräche mit diesem über juristische Themen….. Das fand das Oberlandesgericht aber nicht ausreichend.
Na denn.
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