Das Urteil des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen Yasmin H. vom 26. Juni 2020 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten verworfen (Beschluss vom 5. Mai 2021, Az. 3 StR 465/20).
Nach den Urteilsfeststellungen hatte sie gemeinsam mit ihrem Ehemann ab September 2017 einen jihadistisch motivierten Sprengstoffanschlag in Deutschland vorbereitet, bei dem das tödliche Gift Rizin über eine Splitterbombe verbreitet werden sollte, um „Andersgläubige“ zu töten. Deshalb hat der 6. Strafsenat gegen sie eine Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren verhängt (vgl. Pressemitteilung). Die Verurteilung des Ehemanns zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren (vgl. Pressemitteilung) ist bereits vergangenes Jahr rechtskräftig geworden.
Durch die Verwerfung der Revision auch der Ehefrau ist das Verfahren nun insgesamt abgeschlossen.
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