OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN
BESCHLUSS
in dem Musterverfahren
Thöle | gegen | 1. DB Privat- und Firmenkundenbank AG |
2. Deutsche Bank AG | ||
3. NORDCAPITAL Emissionshaus GmbH & Cie. KG | ||
4. NORDCAPITAL Treuhand GmbH & Cie. KG |
In der öffentlichen Sitzung vom 15. Mai 2019 wurde auf die Ergänzungsanträge
Es wird festgestellt, dass die Musterbeklagten verpflichtet waren, beitretende Anleger darauf hinzuweisen, dass die von der Paxas zu erbringenden Treuhandaufgaben über einen Geschäftsbesorgungsvertrag von der DIL erbracht werden sollten, wobei es sich um eine von der Musterbeklagten zu 2) beherrschte Konzerngesellschaft handelte, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag bestand. Es wird festgestellt, dass die Musterbeklagten verpflichtet waren, beitretende Anleger darauf hinzuweisen, dass die Musterbeklagte zu 2) über ihre Beteiligung an der Deutsche Immobilien-Leasing GmbH zusätzliche Vergütungen in Höhe von rund 13,8 Mio US-Dollar erhalten sollte. |
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Zur Begründung wird auf den Schriftsatz vom 11. Januar 2019, Antrag zu I 1) verwiesen. Zusätzlich zur Begründung wird auf den Schriftsatz vom 13. Mai 2019 verwiesen. |
folgender Beschluss verkündet:
Das Musterverfahren wird gemäß § 15 KapMuG um die in der mündlichen Verhandlung gestellten Ergänzungsanträge des Musterklägervertreters erweitert. |
Weiterhin wurde in der öffentlichen Sitzung vom 15. Mai 2019 folgender Beschluss verkündet:
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf |
Frankfurt am Main, den 15. Mai 2019
Oberlandesgericht – 23. Zivilsenat | ||
Dr. Seyderhelm Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht |
Kruske Richter am Oberlandesgericht |
Rathmann Richter am Oberlandesgericht |
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