Nr. 15/2022
Dem Angeklagten werden die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verstöße gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Sprengstoffgesetz, Diebstahl und Betrug vorgeworfen. Das Verfahren wird seit dem 20.5.2021 vor dem OLG verhandelt (siehe Pressemitteilung Nr. 36/2021 vom 20.5.2021). Der Angeklagte befand sich vom 26.4.2017 bis zur Aufhebung des Haftbefehls durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.11.2017 in Untersuchungshaft.
Bei einer am Abend des 11.02.2022 in Offenbach am Main durchgeführten Personenkontrolle des Angeklagten war festgestellt worden, dass dieser Gegenstände mit sich führte, die als Beweismittel in Betracht kommen. Aufgrund dieses Umstandes und weiterer Erkenntnisse hat der Vorsitzende des Staatsschutzsenats das Vorliegen von Verdunkelungs- und auch Fluchtgefahr festgestellt und deshalb am Abend des 12.02.2022 in Eilzuständigkeit einen Haftbefehl erlassen. Dieser wurde am Sonntagvormittag durch ein Spezialeinsatzkommando der Polizei vollstreckt und der Angeklagte festgenommen. Er wird am heutigen Vormittag dem Senat vorgeführt werden.
Erläuterungen:
Gemäß § 125 Abs. 2 S. 2 StPO kann der Vorsitzende in dringenden Fällen allein einen Haftbefehl erlassen.
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