Home Justiz KapMug OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN: Beschluss Bestimmung Musterkläger mit Hinweis nach § 10 Abs. 2 KapMuG 23 Kap 1/19 Steinhoff International Holdings N.V.
KapMug

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN: Beschluss Bestimmung Musterkläger mit Hinweis nach § 10 Abs. 2 KapMuG 23 Kap 1/19 Steinhoff International Holdings N.V.

Share
witwiccan / Pixabay
Share

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN

BESCHLUSS

In dem Musterverfahren

des Herrn Dietmar Buchholz,

Musterkläger,

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Marvin Kewe, TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Einhornstraße 21, 72138 Kirchentellinsfurt,
(Az.: Landgericht Frankfurt am Main: 2-07 O 302/18)

 

gegen

 

Steinhoff International Holdings N.V., vertreten durch den Vorstand, Herengracht 466 NL 1017 CA Amsterdam, Niederlande,

Musterbeklagte,

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Dr. Kerstin Wilhelm, Rechtsanwälte Linklaters LLP, Prinzregentenplatz 10, 81675 München,

wird zum Musterkläger

Herr Dietmar Buchholz

bestimmt.

Gründe:

Die Bestimmung des Musterklägers folgt § 9 Abs. 2 Satz Nr. 1 KapMuG, wonach für den Senat im Rahmen der Ausübung billigen Ermessens die Einigung auf einen Musterkläger ein gewichtiger Aspekt ist, der die Ermessensausübung jedenfalls beeinflusst (vgl. Reuschle, in: KK-KapMuG, 2. Aufl. (2014), § 9 KapMuG, Rn. 58). Der unterschiedlichen Höhe der Ansprüche kommt demgegenüber insofern nur sekundäre Bedeutung zu (Reuschle, a.a.O., Rn. 60). Dass eine solche Einigung der Kläger vorliegt, ist zwischen den Parteien nicht im Streit.

Der Beschluss ist unanfechtbar (§ 9 Abs. 2 Satz 3 KapMuG).

 

Frankfurt am Main, den 30. Juli 2019

Oberlandesgericht, 23. Zivilsenat

Dr. Seyderhelm               Burmeister               Rathmann

 

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 4 KapMuG wird auf Folgendes hingewiesen:

Innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab der Bekanntmachung nach Absatz 1 kann ein Anspruch schriftlich gegenüber dem Oberlandesgericht zum Musterverfahren angemeldet werden. Auf § 204 Abs. 1 Nr. 6a) BGB wird hingewiesen. Die Anmeldung ist nicht zulässig, wenn wegen desselben Anspruchs bereits Klage erhoben wurde. Der Anmelder muss sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Anmeldung eines Anspruchs muss enthalten:

1.

die Bezeichnung des Anmelders und seiner gesetzlichen Vertreter,

2.

das Aktenzeichen des Musterverfahrens und die Erklärung, einen Anspruch anmelden zu wollen,

3.

die Bezeichnung der Musterbeklagten, gegen die sich der Anspruch richtet, und

4.

die Bezeichnung von Grund und Höhe des Anspruchs, der angemeldet werden soll.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei Anmeldung eines Anspruchs eine Gebühr nach Ziff. 1902 des Kostenverzeichnisses zum GKG anfällt.

 

Frankfurt am Main, den 30. Juli 2019

Oberlandesgericht – 23. Zivilsenat

Der Vorsitzende

Dr. Seyderhelm

Share
Written by
Die Redaktion -

Mitarbeiter der Redaktion sind kompetente Kollegen die seit 20 Jahren oder länger in der Branche sind. Wir verdienen kein Geld mit Anlegerschutz oder Ratings. Wir gehen unserem Beruf mit viel Freude nach, wissen aber auch das jede schlechte Nachricht in der Branche, ein Verkaufshindernis für uns ist. Helfen Sie uns schlechte Nachrichten zu vermeiden.Informieren Sie uns, wenn Sie etwas Neues und Wichtiges aus unserer Branche hören. Es sollte nachprüfbar sein für uns (Quellenangabe wenn möglich). Vielen Dank Die Redaktion

Leave a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Related Articles
KapMug

Deka Investment GmbH gegen Volkswagen AG und Porsche Automobil Holding SE

Oberlandesgericht Braunschweig 3. Zivilsenat 3 Kap 1/​16 Kapitalanleger-Musterverfahren Deka Investment GmbH gegen...

KapMug

Terminladung 3 Kap 1/16 Deka Investment GmbH gegen Volkswagen AG und Porsche Automobil Holding SE

Oberlandesgericht Braunschweig 3. Zivilsenat 3 Kap 1/​16 Kapitalanleger-Musterverfahren Deka Investment GmbH gegen...

KapMug

Terminladung 13 Kap 1/18 HCI Capital AG

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 27.07.2023 13 Kap 1/​18 Verfügung In der Sache Netta,...

KapMug

Terminladung 9 Kap 4/18 US Öl- und Gasfonds XVII GmbH & Co. KG

9 Kap 4/​18 18. Juli 2023 Vfg. Termin zur mündlichen Verhandlung über...