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Oberlandesgericht München – Lange Vermögensberatung GmbH

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Oberlandesgericht München

Gerichtlicher

Sonstige Entscheidungen
23 Kap 4/17
Lange Vermögensberatung GmbH12.02.2019

Beglaubigte Abschrift

Oberlandesgericht München

Az.: 23 Kap 4/17

In Sachen

Kratzmann Gerhard, Willnbrook 2, 22113 Oststeinbek
– Musterkläger –

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hahn Rechtsanwälte PartG mbH, Marcusallee 38, 28359 Bremen, Gz.: 020041-16/Br/ah

gegen

1)

Lange Vermögensberatung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Lange, Tsingtauer Str. 105, 81827 München
– Musterbeklagte –

2)

ML Treuhand GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Ivonne Tenner, Tsingtauer Straße 105, 81827 München
– Musterbeklagte –

3)

ML Schiffsinvest Zweite Verwaltung GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Tsingtauer Straße 105, 81827 München
– Musterbeklagte –

Prozessbevollmächtigte zu 1 und 2:
Rechtsanwälte Werner, Luger & Partner, Brienner Straße 9, 80333 München, Gz.: 41-17/01-vja

Prozessbevollmächtigte zu 3:
Rechtsanwälte Werner, Luger & Partner, Brienner Straße 9, 80333 München, Gz.: 73-18/01-keh

wegen KaP

erlässt das Oberlandesgericht München – Senat für Kapitalanleger-Musterverfahren (23. Senat) – durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Fischer, die Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht Dr. Muthig und die Richterin am Oberlandesgericht Meier am 07.02.2019

folgenden

Beschluss

Weitere Musterbeklagte ist:

3)

ML Schiffsinvest Zweite Verwaltung GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Tsingtauer Straße 105, 81827 München

Belehrung gem. § 10 Abs.2 S. 4 KapMuG über Form, Frist und Wirkung einer Anmeldung

Ansprüche (auch) gegen diese Musterbeklagte können innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Bekanntmachung des Musterverfahrens schriftlich beim Oberlandesgericht München, Prielmayerstraße 5, 80335 München angemeldet werden. Die Anmeldung ist allerdings nur dann zulässig, wenn nicht schon wegen desselben Anspruchs Klage erhoben worden ist. Die Anmeldung eines Anspruchs muss enthalten:

1. die Bezeichnung des Anmelders und seiner gesetzlichen Vertreter,

2. das Aktenzeichen des Musterverfahrens und die Erklärung, einen Anspruch anmelden zu wollen,

3. die Bezeichnung der Musterbeklagten, gegen die sich der Anspruch richtet, und

4. die Bezeichnung von Grund und Höhe des Anspruchs, der angemeldet werden soll.

Die Anmeldung kann nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erfolgen. Sie führt gem. § 204 Abs.1 Nr. 6a BGB zur Verjährungshemmung, soweit den angemeldeten Ansprüchen der gleiche Lebenssachverhalt zugrunde liegt wie den Feststellungszielen des Musterverfahrens und wenn innerhalb von drei Monaten nach dem rechtskräftigen Ende des Musterverfahrens Klage auf Leistung oder Feststellung der in der Anmeldung bezeichneten Ansprüche erhoben wird.

 

 

 

gez.

 Dr. Fischer Dr. Muthig  Meier
Vorsitzender Richter
am Oberlandesgericht
Richterin
am Bayerischen Obersten Landesgericht
Richterin
am Oberlandesgericht

Für die Richtigkeit der Abschrift
Oberlandesgericht München, den 08.02.2019

Schauer, JSekr‘in
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt
– ohne Unterschrift gültig-

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