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Oberlandesgericht München-Musterverfahren gegen Hannover Leasing

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Beglaubigte Abschrift Oberlandesgericht München

Az.: 5 Kap 3/17

In dem Musterverfahren

gegen

1)

HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dirk-Oliver Schäfer, Norbert Fath, Wolfratshauser Straße49, 82049 Pullach
– Musterbeklagte –

2)

HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa Managementgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführer Klaus Steixner, Dirk-Oliver Schäfer, Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach
– Musterbeklagte –

3)

HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Klaus Bienert, Stefan Weber, Wolfratshauser Str. 49, 82049 Pullach
– Musterbeklagte –

4)

Commerzbank AG, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Vorstandsmitglieder Martin Zielke (Vors.), Frank Annuscheit, Markus Beumer, Stephan Engels u.a., Kaiserplatz 1, 60311 Frankfurt
– Musterbeklagte –

5)

Hannover Leasing GmbH & Co KG, vertreten durch die Hannover Leasing Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Marcus Menne, Michael Ruhl, Wolfrathshauser Str. 49, 82049 Pullach
– Musterbeklagte –

6)

ACCONTIS GmbH Finanzanlagen und Beteiligungen, vertreten durch die Geschäftsführer Wilfried Weidlich und Paul Miki Walch, Walther-von-Cronberg-Platz 16, 60594 Frankfurt
– Musterbeklagte –

7)

Santander Consumer Bank AG, vertreten durch d. Vorstand Ulrich Leuschner, Oliver Burda, Walter Donat, José Maria Echanove, Thomas Hanswillenmenke, Jochen Klöpper, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach
– Musterbeklagte –

8)

Sparkasse Oberhessen, vertreten durch d. Vorstand, Kaiserstr. 155, 61169 Friedberg
– Musterbeklagter –

9)

INDICTUS Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach
– Musterbeklagte –

10)

Sparkasse Wetzlar, vertreten durch d. Vorstand, Seibertstraße 10, 35576 Wetzlar
– Musterbeklagte –

11)

Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG, vertreten durch den Vorstand, Darmstädter Straße 62, 64354 Reinheim
– Musterbeklagte –

12)

Städtische Sparkasse Offenbach am Main, vertreten durch d. Vorstand, Berliner Straße 46, 63065 Offenbach
– Musterbeklagte –

13)

Frankfurter Sparkasse AöR, vertreten durch d. Vorstand, Neue Mainzer Straße 47-53, 60311 Frankfurt
– Musterbeklagte –

Prozessbevollmächtigte zu 1 – 3:
Rechtsanwälte KRASKE MELCHER, Theresienstraße 1, 80333 München, Gz.: 70178-17

Prozessbevollmächtigte zu 4:
Rechtsanwälte Ettrich, Eschersheimer Landstraße 6, 60322 Frankfurt, Gz.: 1226/17 H06 sk

Prozessbevollmächtigte zu 4:
Rechtsanwälte Dr. Mayinger & Dr. Péntek, Witschelstraße 95, 90431 Nürnberg, Gz.: 1957/2017/Ks

Prozessbevollmächtigte zu 5 und 6:
Rechtsanwälte KRASKE MELCHER, Theresienstraße 1, 80333 München, Gz.: 70087-17

Prozessbevollmächtigte zu 7:
Rechtsanwälte Ettrich, Eschersheimer Landstraße 6, 60322 Frankfurt

Prozessbevollmächtigte zu 8:
Rechtsanwälte Könnecke Naujok, Westendstraße 28, 60325 Frankfurt, Gz.: 2017-0421

Prozessbevollmächtigte zu 9:
Rechtsanwälte KRASKE MELCHER, Theresienstraße 1, 80333 München, Gz.: 70352-17

Prozessbevollmächtigte zu 10:
Rechtsanwälte Unützer Wagner Werding, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Gz.: 1-370/2018-0

Prozessbevollmächtigte zu 11:
Rechtsanwälte Knarr & Knopp, Bleichstraße 2, 64283 Darmstadt, Gz.: MC-18/00079 mc/b

Prozessbevollmächtigte zu 12:
Rechtsanwälte Streitbörger Speckmann PartGmbB, Heßlerstraße 40, 59065 Hamm, Gz.: 57 / wa / 17/0684

Prozessbevollmächtigte zu 13:
Rechtsanwälte Fahr-Becker et Collegen, An der Markthalle 3, 09111 Chemnitz, Gz.: K-A17/B/0022-vo

Streithelferin zu 3 und 4:
Hannover Leasing GmbH & Co KG, Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KRASKE MELCHER, Theresienstraße 1, 80333 München, Gz.: 70198-17

Streithelferin zu 1 – 3:
ACCONTIS GmbH Finanzanlagen und Beteiligungen, Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KRASKE MELCHER, Theresienstraße 1, 80333 München, Gz.: 70300-17

Streithelferin zu 1 – 3, 5:
Commerzbank, Kaiserplatz 1, 60311 Frankfurt

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ettrich, Eschersheimer Landstraße 6, 60322 Frankfurt, Gz.: 1430/17 P06 sk

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Vornehm Burnhauser & Firle, Maximiliansplatz 12 b, 80333 München, Gz.: 63/17 F03

Streithelferin zu 1 – 3:
Frankfurter Sparkasse Anstalt des öffentlichen Rechts, Neue Mainzer Str. 47-53, 60255 Frankfurt

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fahr-Becker et Collegen, An der Markthalle 3, 09111 Chemnitz, Gz.: K-A17/D/0066-vo

Streithelferin zu 1 – 3:
Kreissparkasse Eichsfeld, Franz-Weinrich-Straße 1, 37339 Leinefeld-Worbis

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bouffier Steiner Wolf Dr. Gasser, Friedrichstraße 17, 35392 Gießen, Gz.: KSP Eichsfeld/Döring 560/17

Streithelfer zu 1 – 3:
Santander Bank, Zweigniederlassung der Santander Consumer Bank AG, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach
vertreten durch d. Vorstand Ulrich Leuschner, Oliver Burda, Walter Donat, Jose Maria Echanove, Thomas Hanswillemenke, Jochen Klöpper

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ettrich, Eschersheimer Landstraße 6, 60322 Frankfurt, Gz.: 1719/17 EW06 av

Streithelfer zu 1 – 3:
Sparkasse Werra-Meißner, Friedrich-Wilhelm-Straße 40-42, 37269 Eschwege

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Streitbörger Speckmann PartGmbB, Heßlerstraße 40, 59065 Hamm, Gz.: 0117/2740

wegen Forderung und Feststellung

erlässt das Oberlandesgericht München – Senat für Kapitalanleger-Musterverfahren (5. Senat) – durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Stackmann, die Richterin am Oberlandesgericht Dr. Ledermann und die Richterin am Oberlandesgericht Schroeder am 19.03.2018

folgenden

Beschluss

1.

Zum Musterkläger wird gem. § 9 Abs.2 KapMuG bestimmt

Vieregge, Malte, Schubertstraße 44, 58840 Plettenberg.

Der bestimmte Musterkläger erscheint in der Lage, die Interessen aller Kläger der Ausgangsverfahren angemessen zu vertreten, weil dessen Prozessbevollmächtigte in zahlreichen Verfahren auch gegen die beklagten Banken und Sparkassen auftreten. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die von den Musterklägervertretern vertretenen Beigeladenen mit der Bestimmung dieses Musterklägers einverstanden sind. Die vom Kläger im Ausgangsverfahren 34 O 23108/16 des LG München I geltend gemachte Forderung von 28.192,54 € dürfte nach Durchsicht der bisherigen Mitteilungen zu ausgesetzten Klageverfahren eher über dem Durchschnitt der geltend gemachten Forderungen liegen.

2.

Musterbeklagte sind:

1)

HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa Managementgesellschaft mbH, vertreten d. d. Geschäftsführer, Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach

2)

HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten d. d. Geschäftsführer, Wolfratshauser Straße49, 82049 Pullach

3)

HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltungs GmbH, vertreten d. d. Geschäftsführer , Wolfratshauser Str. 49, 82049 Pullach

4)

Commerzbank AG, vertreten d. d. Vorstand, Kaiserplatz 1, 60311 Frankfurt

5)

Hannover Leasing GmbH & Co KG, vertreten d. d. Hannover Leasing Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten d. d. Geschäftsführer, Wolfrathshauser Str. 49, 82049 Pullach

6)

ACCONTIS GmbH Finanzanlagen und Beteiligungen, vertreten d. d. Geschäftsführer, Walther-von-Cronberg-Platz 16, 60594 Frankfurt

7)

Santander Consumer Bank AG, vertreten d. d. Vorstand, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach

8)

Sparkasse Oberhessen, vertreten d. d. Vorstand, Kaiserstr. 155, 61169 Friedberg

9)

INDICTUS Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten d. d. Geschäftsführer, Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach

10)

Sparkasse Wetzlar, vertreten durch d. Vorstand, Seibertstraße 10, 35576 Wetzlar

11)

Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG, vertreten durch den Vorstand, Darmstädter Straße 62, 64354 Reinheim

12)

Städtische Sparkasse Offenbach am Main, vertreten durch d. Vorstand, Berliner Straße 46, 63065 Offenbach

13)

Frankfurter Sparkasse AöR, vertreten durch d. Vorstand, Neue Mainzer Straße 47-53, 60311 Frankfurt

3.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 5 Kap 3/17 bei dem Oberlandesgericht München, Prielmayerstraße 5, 80335 München geführt.

4.

Belehrung gem. § 10 Abs.2 S. 4 KapMuG über Form, Frist und Wirkung einer Anmeldung:

Ansprüche gegen die Musterbeklagten können innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Bekanntmachung des Musterverfahrens schriftlich beim Oberlandesgericht München, Prielmayerstraße 5, 80335 München, angemeldet werden. Die Anmeldung ist allerdings nur dann zulässig, wenn nicht schon wegen desselben Anspruchs bereits Klage erhoben worden ist. Die Anmeldung eines Anspruchs muss enthalten:

a. die Bezeichnung des Anmelders und seiner gesetzlichen Vertreter,

b. das Aktenzeichen des Musterverfahrens und die Erklärung, einen Anspruch anmelden zu wollen,

c. die Bezeichnung der Musterbeklagten, gegen die sich der Anspruch richtet, und

d. die Bezeichnung von Grund und Höhe des Anspruchs, der angemeldet werden soll.

Die Anmeldung kann nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erfolgen. Sie führt gem. § 204 Abs.1 Nr.6.a BGB zur Verjährungshemmung, wenn der Anmeldung der gleiche Lebenssachverhalt zugrunde liegt, wie den Feststellungszielen des Musterverfahrens und wenn innerhalb von drei Monaten nach dem rechtskräftigen Ende des Musterverfahrens Klage auf Leistung oder Feststellung der in der Anmeldung bezeichneten Ansprüche erhoben wird.

5.

Die Sachakte für das vorliegende Verfahren wird mit dem Übersendungsschreiben und dem Vorlagebeschluss des Landgerichts München I vom 15.11.2017 als Bl.1 ff gebildet. Der vorliegende Beschluss wird ab Bl.23 einpaginiert.

6.

Haupttermin wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 06.11.2018 10:00 Uhr SS E.37 Prielmayerstraße 5

Mit mehrstündiger Terminsdauer ist zu rechnen, ggf. wird der Senat Zeugen und Sachverständige laden. Belehrungen gemäß §§ 78, 215 ZPO Vor den Oberlandesgerichten herrscht Anwaltszwang. Daher kann nur ein Rechtsanwalt oder im Einvernehmen mit einem Rechtsanwalt ein der deutschen Sprache mächtiger Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der nach den Teilen 1 und 5 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) berechtigt ist, vorübergehend die Tätigkeit eines Rechtsanwalts auszuüben, zum Prozessbevollmächtigten bestellt werden. Handlungen, die die Partei selbst vornimmt, sind prozessrechtlich unwirksam. Wird für die Partei kein Rechtsanwalt oder kein vorstehend näher bezeichneter ausländischer Rechtsanwalt tätig, kann gegen sie ein Musterentscheid ohne Berücksichtigung ihres Vorbringens ergehen. Die Parteien werden daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Nichterscheinen im Termin zu einem Verlust des Musterverfahrens führen kann. Gegen die nicht erschienene Partei kann auf Antrag des Gegners eine Entscheidung nach Aktenlage getroffen werden (§ 11 KapMuG i.V.m. §§ 330 bis 331a, 251a ZPO).

7.

Die Musterbeklagten haben Gelegenheit, den Vorlagebeschluss des Landgerichts München I vom 15.11.2017 bis zum 30.04.2018 zu begründen und ggf. zu ergänzen. Zwar ist dem Senat aus der Beiakte 35 O 1608/17 des LG München I die Begründung des Musterantrags vom 13.07.2017 an das LG München I bekannt, es fehlt bisher an einer Begründung im Musterverfahren. In dieser sollen auch die den Musterbeklagten bereits bekannten Monita der Musterkläger aufgearbeitet werden. Der Senat legt auch und gerade in Umfangsverfahren auf eine sorgfältige und übersichtliche Bearbeitung des Verfahrensgegenstands wert. Hierzu gehört das Zitieren mit genauer Fundstelle aus dem vorgelegten Prospekt oder anderen Urkunden, die ggf. durchgehend (auch Tabellen) in die Gerichtssprache zu übertragen sind. Die Ausführungen zu den einzelnen Streitpunkten sind jeweils wie folgt zu gliedern:

„1. Eine Angabe über den Stand der baurechtlichen Genehmigungen für Stellplätze gehörte nicht zu den im Emissionsprospekt zur Beteiligung an der HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. KG erforderlichen Informationen, welche für die Anlageentscheidung eines durchschnittlichen, vernünftig handelnden Anlegers wesentlich waren.“
(1) Sachausführungenmit jeweils konkreten Beweisangeboten, also nicht Zeuge XY, b.b., vielmehr ist jeweils die ladungsfähige Anschrift mitzuteilen, ebenso wie Urkunden immer exakt mit Fundstelle zu bezeichnen sind. Es sind zunächst alle Tatsachen mitzuteilen
(2) Rechtsausführungen, soweit Rechtsprechung zitiert wird, sollte diese nicht in den Schriftsatz einkopiert werden, der Senat wird Fundstellen ggf. nachlesen.

„2. Der Emissionsprospekt zur Beteiligung an der HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. KG enthält keine unzutreffenden Angaben über den Stand der baurechtlichen Genehmigungen für Stellplätze; insbesondere sind die Angaben zu Anlagezielen und Anlagepolitik auf Seite 37 des Emissionsprospekts nicht auf baurechtliche Genehmigungen für Stellplätze bezogen.“
(1) Sachausführungen
(2) Rechtsausführungen
„3. Der Emissionsprospekt zur Beteiligung an der HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. KG enthält keine widersprüchlichen Angaben über den Stand der baurechtlichen Genehmigungen für Stellplätze.“
(1) Sachausführungen
(2) Rechtsausführungen
„4. Die nachfolgend genannten Anlegerinformationen der HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. KG sind inhaltlich geeignet, den Beginn der Verjährung von Ansprüchen wegen fehlender oder unzutreffender Informationen über den Stand der baurechtlichen Genehmigungen im Emissionsprospekt zu begründen:

a)

Angaben im Rechenschaftsbericht 2010 auf Seite 12 unter der Überschrift „Rechtsstreit mit der Stadt Luxemburg über die Genehmigungsfähigkeit der insgesamt beantragten 1.200 Innenstellplätze“.

(1) Sachausführungen
(2) Rechtsausführungen

b)

Anlegeranschreiben vom 11.07.2012 auf Seite 4 unter der Überschrift „Verwaltungsgerichtlicher Rechtsstreit mit der Stadt Luxemburg über die Genehmigungsfähigkeit der bislang abgelehnten 550 von insgesamt 1.200 Innenstellplätzen“

(1) Sachausführungen
(2) Rechtsausführungen

8.

Der Musterkläger und die Beigeladenen haben Gelegenheit, zum Musterantrag und dem weiter zu erwartenden Vorbringen bis längstens 29.06.2018 in der Form, wie unter Ziffer 7) verfügt, Stellung zu nehmen. Die Anlagen des Musterklägers sind mit K 1 ff zu bezeichnen, es ist ein Anlageverzeichnis vorzulegen, das mit jeder Neuvorlage von Anlagen fortzuschreiben ist. Für die Anlagen der Beigeladenen, die mit einem Kürzel der jeweils vertretenden Kanzlei 1 ff zu bezeichnen sind, gilt das Gleiche. Bedenken sollten die Musterkläger und die Beigeladenen, dass nach Meinung des BGH jedes Feststellungsziel einen eigenen Streitgegenstand bildet, BGH, B. v. 19.9.2017, XI ZB 17/15, Rn.32, so dass erweiternde Anträge wegen anderer Prospektfehler, die in den Ausgangsverfahren geltend gemacht werden, nicht zwangsläufig zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens gemacht werden müssen, zumal dies dem von den Klägern in den Ausgangsverfahren zum Ausdruck gebrachten Wunsch nach deren rascher Fortsetzung entgegenstehen dürfte.

9.

Den Musterbeklagten zu 1-3 wird aufgegeben, unverzüglich einen Originalprospekt zur Akte zu reichen.

10.

Ausschlussfrist für terminsvorbereitendes Sachvorbringen bzw. ergänzende Ausführungen der Beigeladenen: 31.08.2018. Mit Fristverlängerung kann hinsichtlich aller gesetzten Fristen wegen der erforderlichen Terminsvorbereitung nur in einem besonders gelagerten Ausnahmefall gerechnet werden, der mit Antragstellung glaubhaft zu machen ist, zumal der Termin am 06.11.2018 wegen der Vorlaufzeiten nur weiträumig verlegt werden könnte. Bei der Bemessung aller Fristen sind das Erfordernis, sich in die umfangreiche Angelegenheit einzuarbeiten, und die Ferienzeiten bereits berücksichtigt. Deshalb können die Parteien auch nicht damit rechnen, dass ihnen die vorstehend gesetzte Fristen – ohnehin nur im Ausnahmefall – über 2 Wochen hinaus verlängert werden. Alle weiteren Schriftsätze sind den übrigen Musterparteivertretern direkt zuzustellen, die Erfüllung dieser Auflage ist jeweils auf dem Deckblatt des einzureichenden Schriftsatzes, ggf. auch auf Vorabfaxen zu bestätigen. Schriftsätze sind mit Anlagen generell auch als PDF (ohne Kopierschutz!) per e-mail unter KAPMUG@olg-m.bayern.de vorzulegen, damit diese in das Informationssystem für Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz eingegeben und außerdem per mail verteilt werden können. Hinsichtlich des Informationssystems für Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz erhalten die Parteivertreter per Post eine gesonderte Verfügung betreffend die Zugangsdaten.

 

Dr. Stackmann Dr. Ledermann Schroeder
Vorsitzender Richter
am Oberlandesgericht
Richterin
am Oberlandesgericht
Richterin
am Oberlandesgericht

Für die Richtigkeit der Abschrift
Oberlandesgericht München, den 27.4.2018

Schauer, JSekr‘in
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt
– ohne Unterschrift gültig-

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