Das Oberlandesgericht München hat den Plattformbetreiber Facebook verboten, einen Kommentar zu löschen. Nach einer einstweiligen Verfügung des Gerichtes vom 27.8.2018 mit dem Aktenzeichen 18W1294/18 hat das Gericht noch nicht rechtskräftig entschieden, dass das Recht auf Meinungsfreiheit dem virtuellen Hausrecht von Facebook vorgeht. Dem Oberlandesgericht ging die Meinung von Facebook zu weit, dass diese aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen einfach alles löschen können. Erst vor kurzem hatte das Landgericht Heidelberg eine andere Auffassung vertreten. Diese Rechtsstreite klären eine Lücke des Netzwerk Durchsetzungsgesetzes. In diesem umstrittenen gesetzt wurden die Betreiber von großen Internetplattformen gezwungen Strukturen zu schaffen um rechtswidrige Inhalte zu löschen. Nicht geregelt wurde die Frage was eigentlich passiert wenn Beiträge über mäßig gelöscht werden. Nach dem Oberlandesgericht München gibt es jetzt jedenfalls einen Anspruch auf gerichtliche Prüfung der Entscheidung des Plattformbetreibers.
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