Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat entschieden, dass die US-Regierung mit der Rückführung eines Mannes aus Maryland beginnen muss, der fälschlicherweise nach El Salvador abgeschoben wurde.
Kilmar Abrego Garcia wurde im März von Einwanderungsbehörden verhaftet, als er in einem Ikea-Parkplatz nahe seines Wohnortes in Beltsville, Maryland, unterwegs war. Obwohl gegen seine Abschiebung eine gerichtliche Schutzanordnung vorlag, wurde er drei Tage später abgeschoben und in El Salvadors umstrittenem Hochsicherheitsgefängnis „CECOT“ inhaftiert. Das Gefängnis ist bekannt für seine extremen Haftbedingungen.
Die Regierung unter Ex-Präsident Trump gestand in Gerichtsunterlagen ein, dass es sich bei der Abschiebung um einen „administrativen Fehler“ gehandelt habe. Das Justizministerium erklärte jedoch, es habe keine Befugnis, Garcia aus dem Ausland zurückzuholen.
Die Bundesrichterin Paula Xinis urteilte am 4. April, dass die Abschiebung rechtswidrig war, und forderte die Regierung auf, Garcia bis zum 7. April in die USA zurückzubringen. Dieses Urteil wurde jedoch zunächst vom Obersten Gerichtshof unter Leitung von Chief Justice John Roberts ausgesetzt, um eine genauere Prüfung zu ermöglichen.
In seiner aktuellen Entscheidung hat der Supreme Court nun angeordnet, dass Richterin Xinis ihre Anweisung an die Regierung präzisieren solle, insbesondere im Hinblick auf außenpolitische Kompetenzen der Exekutive. Gleichzeitig müsse die Regierung darlegen, welche Schritte bereits unternommen wurden und welche weiteren Maßnahmen möglich seien.
Ein Sprecher des Justizministeriums betonte, das Urteil unterstreiche erneut die ausschließliche Zuständigkeit des Präsidenten für außenpolitische Angelegenheiten.
Garcias Anwalt Simon Sandoval-Moshenberg begrüßte die Entscheidung des Gerichts: „Der Rechtsstaat hat gesiegt. Jetzt muss die Regierung handeln und Kilmar nach Hause holen.“
Garcia war bereits 2019 unter dem Verdacht festgenommen worden, Mitglied der MS-13-Bande zu sein. Diese Behauptung stützte sich auf Aussagen eines anonymen Informanten, die jedoch nie bewiesen wurden. Ein Gericht hatte ihm damals Abschiebeschutz gewährt.
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