stattfinden darf. Über das Oberverwaltungsgericht Bautzen kann man nur den Kopf schütteln, in diesen Zeiten solch ein Urteil zu fällen.
Man sollte einmal überlegen, die nächste Großdemonstration dann direkt vor dem OVG Bautzen stattfinden zu lassen.
Nochmals, es ging nicht um das Verbot dieser Demonstration, sondern um den Ort in der Leipziger Innenstadt. Wenn es nur um das Meinungsäußern geht, warum dann nicht auf der Leipziger Neuen Messe? Jenen Ort, den die Stadt Leipzig als Ersatzstandort angeboten hatte. Hier würde die Bevölkerung der Stadt Leipzig keiner unnötigen Gefahr ausgesetzt.
Dieser Richter sollte sich was schämen… Man sollte sich überlegen diesen Richter anzuzeigen wegen groben Unfugs und nachfragen ob er überhaupt seinem Beruf gewachsen ist…..
Kopf einschalten, Herr Richter .
Wie kann so eine Entscheidung getroffen werden. Schande für meine
Stadt.
Diese Entscheidung ist nicht akzeptabel. Auch wenn es aus humanitären Gründen nicht geboten ist, so sollte dieser Richter ohne jegliche Schutzmaßnahme 3 Tage Pflegedienst auf einer Intensivstation für Covid Patienten machen um dann als Privatpatient „First Class“ dort behandelt zu werden. Dann ist es zumindest ein kleiner Beitrag zum aktuellen Pfegepersonalmangel!
Vielleicht weiß er dann wovon er spricht bzw. worüber er entscheidet!
Dieser Mann gefährdet damit viele Bürgerinnen und Bürger gesundheitlich und die Allgemeinheit darf dann die Suppe weiterer härterer Massnahmen auslöffeln!
Was hat dieser Mann gelernt? Nur Paragraphen? Kinderstube und Humanität Fehlanzeige.